Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_421/2024 vom 10. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_421/2024 vom 10. September 2024:

Sachverhalt: Der Schweizer Staatsangehörige A._, geboren 1995, war mehrfach strafrechtlich verurteilt worden, vor allem wegen Verkehrsdelikten und Gewaltverbrechen. Zudem erhielt er diverse Gefängnisstrafen, die teilweise in Geldstrafen umgewandelt wurden. Nachdem ihm am 14. Dezember 2022 die elektronische Überwachung zur Strafvollstreckung genehmigt wurde, wurde diese am 27. Juli 2023 wegen Arbeitslosigkeit widerrufen, was zu einer Haftanordnung führte. A._ wurde am 18. Dezember 2023 verhaftet. Am 18. April 2024 wurde sein Antrag auf bedingte Entlassung abgelehnt.

Verfahren: Am 3. Mai 2024 wies die genferische Kammer für Strafsachen einen Rekurs von A.__ gegen die Ablehnung seines Antrags auf vorzeitige Entlassung zurück und verweigerte ihm einen amtlichen Verteidiger für das Verfahren vor Gericht.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht stellte fest, dass A._ die Voraussetzungen für die bedingte Entlassung aus rechtlicher Sicht nicht erfüllte. Der zuständige Richter hatte festgestellt, dass er zwar die erforderliche Haftzeit von zwei Dritteln seiner Strafe verbüßt hatte, aber sein Verhalten während der Haft nicht zufriedenstellend war und die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls als negativ eingeschätzt wurde. Das Gericht berücksichtigte zahlreiche Vorstrafen und die Tatsache, dass A._ wiederholt gegen Auflagen verstoßen hatte.

Das Gericht wies auch die Argumentation des Angeklagten zurück, dass die frühere Genehmigung zur elektronischen Überwachung zeige, dass kein Rückfallrisiko bestand. Es gab auch keine ausreichenden Pläne zur beruflichen Reintegration oder Unterstützungsnetzwerke nach der Haft.

Zu den anderen Themen im Verfahren, wie dem Antrag auf einen kostenlosen Anwalt, stellte das Gericht fest, dass die Möglichkeit eines Erfolges in dieser Angelegenheit als gering eingestuft wurde, womit der Antrag auf Prozesskostenhilfe ebenfalls abgelehnt wurde.

Urteil: Der Rekurs von A.__ wurde in der erhaltenen Form abgelehnt, und die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt.