Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_600/2023 vom 2. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_600/2023 vom 2. September 2024:

Sachverhalt: Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Streit zwischen dem kolumbianischen Fußballclub A._ und der brasilianischen Gesellschaft B._ bezüglich der Zahlung einer Vermittlungsgebühr für den Transfer eines Spielers, C._, zu einem brasilianischen Verein, D._. Der Spieler und der Club hatten einen Arbeitsvertrag bis zum 30. Juni 2021. Im Mai 2019 wurde ein erster Vertrag über den Transfer ausgehandelt, in dem der Club der Vermittlerin B._ eine Gebühr von 500.000 Euro für ihre Dienste zusicherte. Da der Club die Zahlung verweigerte, beantragte B._ am 3. Februar 2021 ein Schiedsverfahren beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS). Am 6. November 2023 entschied das TAS, dass der Club die Gebühr von 500.000 Euro sowie zusätzliche 50.000 Euro zu zahlen habe.

Rechtsmittel: Der Club legte am 11. Dezember 2023 beim Bundesgericht ein Rechtsmittel ein, um die Schiedsspruch zu annulieren. Der Club argumentierte, dass sein Recht auf Gehör und die Prinzipien der Gleichbehandlung und der Widerspruchsmöglichkeit verletzt worden seien.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass das Rechtsmittel gemäß den Art. 190-192 der schweizerischen Bundesgesetzgebung über das internationale Privatrecht zulässig sei.

  1. Überprüfung der Schiedsentscheidung: Das Gericht betonte, dass es nur die in der Schiedsentscheidung festgestellten Tatsachen überprüfen kann und keine neuen Tatsachen anerkennen darf, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.

  2. Vorbringen des Rekursführers: Der Club führte an, dass ihm die Möglichkeit zum Kreuzverhör des Spielers verweigert wurde, was als Verletzung seines Gehörsrechts angesehen wurde. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Club in der Schiedsverfahren keine Einwände erhoben hatte und somit seine Rechte in dieser Hinsicht verwirkt hatte.

  3. Beweisführung: Es wurde dargelegt, dass das TAS die Argumente und Beweise des Clubs nicht ignoriert hatte. Das Gericht entschied, dass der Einspruch des Clubs gegen das schriftliche Zeugnis des Spielers nicht ausreichend war, um eine Prozessverletzung zu begründen.

  4. Entscheidung: Das Bundesgericht wies das Rechtsmittel des Clubs ab, erklärte, dass die Schiedsentscheidung rechtskräftig sei, und verurteilte den Club zur Zahlung der Gerichtskosten sowie zur Zahlung von Anwaltskosten an die Gegenseite.

Schlussfolgerung: Der Club verlor das Verfahren; die Schiedsentscheidung wurde bestätigt, und er muss sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten der Gegenseite tragen.