Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_567/2023 vom 15. August 2024

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Das Bundesgericht entschied am 15. August 2024 über den Rechtsstreit zwischen Anwohnern der Gemeinde Sion (Recouranten), die gegen ein Bauvorhaben auf der Parzelle n° 1311 Einspruch erhoben hatten, und den beteiligten Bauherren E._ SA und F._ Sàrl sowie den zuständigen Behörden. Der Streitpunkt war die Genehmigung des Bauprojekts, das den Abriss einer bestehenden Villa und den Bau eines sechsgeschossigen Wohngebäudes mit Büros vorsah.

Sachverhalt:
  1. Baugrundstück: Die Parzelle n° 1311 liegt in der Zone für Zentrum Ill und wurde 2018 für den Neubau eines Wohngebäudes beantragt.

  2. Bauvorhaben: Der Bauumbau umfasste mehrere Wohn- und Büroräume. Die Baugesuche erregten gegenständliche Einsprüche von Anwohnern, darunter die Recouranten A._, B._, C._ und D._.

  3. Genehmigung: Der Stadtrat von Sion bewilligte das Bauprojekt, und der Kantonale Regierungsrat wies die Beschwerden der Anwohner zurück. Der Kantonale Gerichtshof bestätigte diese Entscheidungen.

Überlegungen des Bundesgerichts:
  1. Zulässigkeit des Rekurses: Der Rekurs wurde als zulässig erachtet, da die Recouranten ein schützenswertes Interesse an der Angelegenheit haben und an der vorangegangenen Verfahren teilgenommen haben.

  2. Vorbringen der Recouranten: Die Recouranten rügten das fehlerhafte Feststellen von Tatsachen, insbesondere die Anzahl der Geschosse und die Einhaltung der Abstandsregeln. Sie argumentierten, dass das Erdgeschoss und das Attik als Geschosse gezählt werden sollten und dass die Abstände zu den Nachbargrundstücken nicht gesetzeskonform seien.

  3. Abstandsregelungen: Das Gericht stellte fest, dass trotz der Einhaltung der Normen durch die Bauherren, die Abstände zur Grundstücksgrenze und die Abstände zwischen den Gebäuden gemäß den lokalen Bestimmungen gewahrt wurden.

  4. Parkplatznutzung: Es wurde auch entschieden, dass die Anzahl der geplanten Parkplätze den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

  5. Bauausführung: Das Gericht stellte fest, dass das Projekt keine grundlegenden Abweichungen von den baulichen Vorschriften aufwies und dass Äußerungen der Recouranten bezüglich einer ungenügenden Berücksichtigung von Grundlagen wie z.B. den Einfluss auf das Stadtbild nicht entscheidungserheblich waren.

  6. Endergebnis: Das Bundesgericht wies den Rekurs der Anwohner als unbegründet zurück und auferlegte ihnen die Kosten des Verfahrens sowie die Zahlung von Entschädigungen an die Bauherren.

Fazit:

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der niedrigeren Instanzen, dass die Baugenehmigung rechtmäßig war und die Interessen der Nachbarn nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wurden.