Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_307/2024 vom 6. August 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_307/2024 vom 6. August 2024:

Sachverhalt: A._ und B._, die Mieter eines Apartments und eines Parkplatzes, hatten ihre Miete wiederholt nicht fristgerecht bezahlt. Die Vermieterin C.__ stellte den Mietern am 13. April 2023 eine Zahlungserinnerung für den fälligen Betrag von 1'770 Franken, die innerhalb von 30 Tagen zu begleichen war. Trotz späterer Zahlungen (am 25. April und 26. Mai 2023) trat die Vermieterin am 25. Mai 2023 an die Mieter heran und kündigte die Mietverträge zum 30. Juni 2023 wegen Zahlungsverzug.

Am 30. August 2023 beantragte die Vermieterin eine klare Schutzmassnahme vor dem Friedensrichter, die am 23. November 2023 genehmigt wurde, mit der Anweisung an die Mieter, die Wohnungen bis zum 4. Januar 2024 zu räumen. Die Berufung der Mieter wurde am 15. April 2024 von der Zivilkammer des Kantonalen Obergerichts abgewiesen. Das Urteil wurde den Mietern am 23. April 2024 zugestellt, worauf sie am 21. Mai 2024 beim Bundesgericht Beschwerde einlegten.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Unzulässigkeit des zivilrechtlichen Rekurses: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Wert des Streitgegenstandes unter der notwendigen Grenze von 15'000 Franken liegt, da es sich um eine Summenforderung für die Räumung handelte. Gemäß den Vorschriften zu klaren Schutzanfragen im Mietrecht (Art. 257 CPC) gilt nur der Betrag, der für sechs Monate Miete erforderlich ist, was hier 10'620 Franken beträgt.

  1. Eröffnung des verfassungsrechtlichen Rekurses: Da die Voraussetzungen für einen rein zivilrechtlichen Rekurs nicht erfüllt waren, prüfte das Gericht die Möglichkeit eines subsidiären verfassungsrechtlichen Rekurses. Der Rekurs kann aufgrund der Verletzung von verfassungsrechtlichen Rechten eingelegt werden, aber die Beschwerdeführer konnten nicht ausreichend darlegen, dass deren verfassungsrechtliche Rechte verletzt wurden.

  2. Begründung der Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass die Vorinstanz die Tatsachen hinsichtlich der nicht fristgerechten Mietzahlungen korrekt festgestellt hatte. Die Argumente der Mieter, dass die Zahlungen für den Monat April rechtzeitig geleistet worden seien und die Vermieterin ihre Pflicht zur klaren Zahlungsanforderung verletzt habe, wurden als unbegründet erachtet. Die rechtliche Prüfung und die Argumentation der Vorinstanz wurden als korrekt befunden.

  3. Entscheid: Der Bundesgericht lehnte sowohl den zivilrechtlichen Rekurs als auch den subsidiären verfassungsrechtlichen Rekurs ab und wies die Anfrage auf Gewährung von Rechtshilfe zurück. Außerdem wurden die Gerichtskosten und eine reduzierte Prozessentschädigung zugunsten der Vermieterin den Mietern auferlegt.

Insgesamt stellte das Bundesgericht fest, dass alle rechtlichen Verfahren richtig angewendet wurden und die Mieter ihrer Pflicht zur rechtzeitigen Mietzahlung nicht nachgekommen sind.