Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_174/2024 vom 10. September 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_174/2024 vom 10. September 2024:

Sachverhalt: A._, ein 1989 geborener Fahrer, erlitt am 12. Juni 2014 bei einem Verkehrsunfall schwerwiegende Verletzungen. Er war bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (INSAI) versichert. Nach mehreren chirurgischen Eingriffen stellte die INSAI fest, dass sein Anspruch auf Kurzzeitleistungen am 28. Februar 2018 erloschen war und gewährte ihm eine Invalidenrente von 15 % sowie eine Integritätsentschädigung von 35 %. A._ widersprach dieser Entscheidung. Nach einer neuen medizinischen Begutachtung wurde die Invalidität auf 49 % erhöht. Jedoch bestätigte das kantonale Gericht am 12. Februar 2024 die Entscheidungen der INSAI, woraufhin A.__ beim Bundesgericht Beschwerde einlegte.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Rechtsgrundlagen und Verfahrensfragen: Das Bundesgericht prüfte von Amts wegen, ob die kantonale Entscheidung rechtmäßig war. Gemäß Artikel 42 LTF muss der Beschwerdeführer seine Argumente klar und präzise darlegen, wobei umfangreiche Wiederholungen vorangegangener Schriftsätze nicht akzeptiert werden.

  2. Stabilisierung des Gesundheitszustands: Das Gericht stellte fest, dass der Gesundheitszustand von A.__ nach dem Unfall spätestens am 1. März 2018 stabilisiert war. Die kantonalen Richter erkannten an, dass keine weiteren therapeutischen Maßnahmen erwartungsgemäß zu einer signifikanten Verbesserung führen würden.

  3. Kapazität zur Arbeit und Rentenhöhe: Die kantonale Gerichtsbarkeit bewertete die verbleibende Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers. Sie bestätigten, dass A.__ in der Lage war, in seinem ursprünglichen Beruf als Fahrer zu 30 % zu arbeiten und zu 60 % in anderen Tätigkeiten. Die Höhe der Invaliditätsrente wurde auf 49 % festgelegt, was das Gericht für angemessen hielt.

  4. Kritik an medizinischen Gutachten: A.__ bemängelte die Qualität und den Inhalt der medizinischen Gutachten, jedoch konnten seine Argumente nicht überzeugen. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Gutachten umfassend und gut begründet waren.

  5. Entscheid: Der Rekurs von A.__ wurde als unbegründet abgewiesen. Die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt.

Schlussfolgerung: Das Bundesgericht bestätigte die vorangegangenen Entscheidungen zur Schadensregulierung und zur Höhe der Invalidenrente. Der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers wurde als stabil eingestuft, und die medizinischen Gutachten wurden als ausreichend und glaubwürdig erachtet.