Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_70/2024 vom 6. August 2024

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Das Urteil des Bundesgerichts (4A_70/2024) vom 6. August 2024 befasst sich mit einem Streit über die ordentliche Kündigung eines Mietvertrags zwischen der A._ SA (Mieterin) und der Banque B._ (Vermieterin).

Sachverhalt: - Die Vermieterin hatte der Mieterin im September 2009 einen gewerblichen Mietvertrag für ein Ladengeschäft in U.__, Schweiz, gegeben, der bis zum 31. August 2012 galt und sich automatisch alle fünf Jahre verlängerte. - Aufgrund betrieblicher Umstrukturierungen und Sicherheitsbedenken kündigte die Vermieterin im August 2021 den Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist, um das Gebäude für ihre eigenen Bedürfnisse zu nutzen. - Die Mieterin stellte einen Antrag auf Aufhebung der Kündigung, was zu einem Rechtsstreit führte.

Erwägungen: Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der kantonalen Gerichte, die die Kündigung als rechtmäßig erachteten und die Kündigung nicht für treuwidrig hielten. Die wesentlichen Punkte der Entscheidung sind:

  1. Kündigungsgrund: Das Gericht stellte fest, dass die Vermieterin ein berechtigtes Interesse an der Kündigung hatte, um die eigenen Geschäftsbetriebe in sicheren und angemessenen Räumlichkeiten zusammenzuführen. Es wurde herangezogen, dass die Notwendigkeit des Bedarfs der Vermieterin für die eigenen Betriebsabläufe real und nicht bloß ein Vorwand war.

  2. Gute Treue: Die Kündigung war nicht gegen die guten Sitten gemäß Art. 271 OR (Obligationenrecht) verstossen, da die Vermieterin die Kündigungsfristen einhielt und keine schikanösen Motive vorlagen. Die Mieterin konnte auch kein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Interessen beider Parteien nachweisen.

  3. Befristete Mietverlängerung: Das Gericht entschied zudem, dass die von den kantonalen Gerichten gewonnene einstweilige Regelung für die Mietvertragsverlängerung bis zum 31. August 2024 angemessen war, da sie der Mieterin ausreichend Zeit bot, einen neuen Standort zu finden.

Insgesamt wurde der Antrag der Mieterin, die Kündigung aufzuheben und eine längere Frist für die Mietverlängerung zu gewähren, abgelehnt. Die Mieterin musste die Gerichtskosten tragen, während ihrem Gegner keine Kosten auferlegt wurden, da dieser nicht zur Stellungnahme aufgefordert wurde.

Das Urteil des Bundesgerichts stärkt die Rechte der Vermieter in der Schweiz, insbesondere in Bezug auf die ordentliche Kündigung von Mietverträgen unter Berücksichtigung von gerechtfertigten betrieblichen Interessen.