Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Verfahrensbeteiligte: A.__, vertreten durch seinen Anwalt, ist der Rekurrent gegen den Kanton Genf.
Rechtliche Thematik: Der Fall betrifft Vorwürfe sexueller Übergriffe gegen Kinder, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. A.__ wurde in erster Instanz teilweise für schuldig befunden, bevor er gegen das Urteil Berufung einlegte.
Sachverhalt: Der ursprüngliche Schuldspruch wurde im Juni 2021 gefällt, wobei das Verfahren für ältere Vorwürfe (Tatzeiträume zwischen 1990 und 1992 sowie 1996 bis Ende 2000) eingestellt wurde. A.__ wurde dennoch für weitere Vorwürfe zwischen 1992 und 1994 verurteilt und zu einer Geldstrafe sowie einer Freiheitsstrafe von drei Jahren (davon sechs Monate unbedingte Haft) verurteilt.
Die Berufungsinstanz erhöhte die Strafe und stellte fest, dass A._ wiederholt sexuelle Übergriffe auf seine Stieftochter B._ begangen hatte. Die Vorwürfe umfassten verschiedene Übergriffe, einschließlich vaginaler Penetration und erzwungenen sexuellen Handlungen.
Erwägungen des Bundesgerichts:
Zulässigkeit des Rekurses: Der Rekurs ist zulässig, da es sich um eine endgültige Entscheidung handelt und A.__ ein rechtliches Interesse an der Aufhebung hat.
Beweiswürdigung: A._ rügte, dass die Vorinstanz keine ausreichenden Beweise erwogen habe und dass die Entscheidungsfindung willkürlich war. Das Gericht wies darauf hin, dass Beweise, die während der Hauptverhandlung behandelt wurden, rechtlich bindend sind und es an A._ lag, eine willkürliche Beweiswürdigung nachzuweisen – was er jedoch nicht tat.
Anklagemaxime: A._ machte geltend, die Anklage sei unspezifisch und erfülle nicht die Anforderungen der Anklagemaxime. Das Gericht stellte fest, dass die Anklage ausreichende Informationen enthielt, um die Vorwürfe gegen A._ klar zu machen.
Credibility der Zeugenaussagen: Die Behörden glaubten den Aussagen der Opfer und werteten deren Gültigkeit. A.__ konnte keine hinreichenden Gründe vorbringen, warum diese Glaubwürdigkeit angezweifelt werden sollte.
Strafzumessung: A.__ argumentierte, dass die verhängte Strafe übermäßig sei. Das Gericht stellte fest, dass die Strafe unter Berücksichtigung aller Faktoren – auch der Tatsache, dass die Taten nicht verjährt sind – angemessen war.
Ergebnis: Der Rekurs von A.__ wurde abgewiesen. Es wurden Gerichtskosten von 1'200 Franken auferlegt, die von ihm zu tragen sind. Der Antrag auf Unterstützung bei den Gerichtskosten wurde ebenfalls abgelehnt, da der Rekurs ohne Aussicht auf Erfolg war.
Das Urteil wurde am 11. September 2024 gefällt und veröffentlicht.