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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1190/2023 und 6B_1195/2023 vom 4. September 2024
Sachverhalt:
Im Kern geht es um ein Urteil gegen A. und B. für schwere Körperverletzung durch Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall auf einer Baustelle in der Schweiz. A. war der Projektleiter und B. der technische Direktor des Unternehmens, das für den Bau und die Wartung des Gerüsts verantwortlich war. Am 25. März 2014 stürzte ein Arbeiter, C.C., vom Gerüst, was zu schweren Verletzungen führte.
Das erstinstanzliche Urteil vom 21. September 2022 befand sowohl A. als auch B. für schuldig und verhängte Geldstrafen sowie Schadenersatzansprüche für die Verletzungen des Arbeiters, die von den Angeklagten übernommen werden mussten. A. und B. legten gegen dieses Urteil Beschwerde ein, und die kantonale Berufungsinstanz reduzierte die Strafe von A. und bestätigte die Verantwortung der Angeklagten hinsichtlich des Unfalls.
Erwägungen des Bundesgerichts:
Zulässigkeit der Beschwerden: Da beide Beschwerden sich auf dieselben Fragen beziehen, wurden sie zusammen behandelt.
Recht auf ein faires Verfahren: B. klagte über einen Verstoß gegen sein Recht auf ein faires Verfahren, indem er behauptete, dass ihm die Möglichkeit zur Konfrontation mit einem Mitangeklagten verwehrt wurde. Das Gericht wies dies jedoch zurück, da B. in der vorhergehenden Verfahren nicht auf eine solche Konfrontation bestanden hatte.
Arbitrarität: Die Beschwerdeführer argumentierten, dass die Feststellung eines fehlenden Verriegelungsmechanismus am Gerüst als willkürlich angesehen werden müsse. Das Gericht stellte fest, dass die Vorinstanz aufgrund mehrerer Zeugenaussagen und Expertengutachten zu dem Schluss kam, dass ein solcher Mechanismus fehlte und dass dies zur unzureichenden Sicherheit des Gerüsts beitrug.
Fahrlässigkeit: Das Gericht beleuchtete die rechtlichen Elemente der Fahrlässigkeit, einschließlich der Pflicht zur angemessenen Sorgfalt und der Kausalität zwischen dem Verhalten der Angeklagten und dem Unfall. A. und B. wurden als verantwortlich angesehen, weil sie es versäumt hatten, die Gefahren, die mit dem Gerüst verbunden waren, ausreichend zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zur Sicherheit zu treffen.
Verantwortung und Rolle: Beide Beschwerdeführer hatten spezifische Verantwortlichkeiten am Arbeitsplatz, die es ihnen auferlegten, die Sicherheit des Gerüsts zu gewährleisten. Das Gericht stellte fest, dass ihre Versäumnisse in dieser Verantwortung direkt zu dem Unfall führten.
Kausalität und Rechtmäßigkeit der Entscheidungen: Es wurde bestätigt, dass die Vorinstanz zu Recht entschieden hatte, dass die Fahrlässigkeit der Angeklagten kausale Auswirkungen auf die Verletzungen des Arbeiters hatte, und dass gegen diese Entscheidung kein festgestellter Rechtsfehler vorlag.
Entscheidung: Das Bundesgericht wies die Beschwerden von A. und B. zurück und bestätigte die vorangegangene Entscheidung der kantonalen Berufungsinstanz, welche die Schuld und die damit verbundenen Konsequenzen festgelegt hatte. Die Gerichtskosten wurden den Beschwerdeführern auferlegt, da sie in der Sache unterlagen.