Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_107/2024 vom 19. August 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_107/2024 vom 19. August 2024

Sachverhalt: Im Mittelpunkt dieses Falls stehen die Beschwerden von 24 Personen, die gegen ein neues Verfahren des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zur Genehmigung von ausländischen ultraleichten Flugzeugen Einspruch erhoben haben. Am 12. August 2021 veröffentlichte Skyguide neue luftfahrttechnische Informationen, die die bisherigen Regelungen änderten und eine Genehmigung für den Flug von bestimmten ultraleichten Maschinen aus dem Ausland erforderlich machten. Die Betroffenen wandten sich an das BAZL und forderten eine Klärung der neuen Richtlinien sowie die Möglichkeit, gegen diese vorzugehen. Das BAZL antwortete, dass die neue Praxis darin bestehe, dass solche Flugzeuge nicht ohne Genehmigung fliegen dürften.

Im Januar 2023 reichten die 24 Personen einen Rekurs wegen Rechtsverweigerung beim Verwaltungsgericht ein. Dieses erklärte den Rekurs als unzulässig, weil das BAZL eine Entscheidung getroffen habe, die allerdings nicht innerhalb der 30-tägigen Frist angefochten wurde.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte, ob die Feststellung des Verwaltungsgerichts, es liege ein ein materieller Beschluss vor, rechtmäßig war. Die Kläger argumentierten, dass sie keinen formellen Beschluss erhalten hätten und die Antwort des BAZL kein zulässiges Verfahren zur Klärung ihrer Ansprüche darstelle.

  1. Rechtsweg: Das Bundesgericht sah sich als zuständig, einen Rekurs gegen die Unzulässigkeit zu überprüfen und bestätigte, dass der Streit um eine mögliche Rechtsverweigerung im Rahmen des öffentlichen Rechts zu klären sei.

  2. Entscheidungsqualität: Das Gericht stellte klar, dass eine rechtliche Entscheidung des BAZL nicht im Sinne eines formellen Beschlusses gegeben sei, da sie nicht die erforderlichen Angaben zu den Rechtsmittelmöglichkeiten enthielt. Der Umstand, dass die Betroffenen einen formellen rechtskräftigen Entscheid erwarteten, wurde anerkannt.

  3. Zugang zur Justiz: Es wurde festgehalten, dass die Ablehnung des Rekurses durch das Verwaltungsgericht untergraben wurde, da den Betroffenen der Zugang zur Justiz erschwert wurde, indem sie für einen nicht ausreichend klaren Beschluss verantwortlich gemacht wurden.

Das Bundesgericht hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und wies es an, erneut über den eingelegten Rekurs zu entscheiden, da der vorherige Entscheid die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllte. Des Weiteren ordnete das Gericht an, dass keine Gerichtskosten erhoben werden und die Kläger eine Entschädigung für die Rechtskosten erhalten.

Insgesamt stellte das Urteil klar, dass Behörden bei der kommunikativen Klarheit und der formellen Behandlung von Anfragen besonders sorgfältig sein müssen, um den Zugang zur Justiz nicht zu gefährden.