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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_830/2024 vom 4. September 2024
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A._, geb. 2005, wird beschuldigt, Brigandage (Raub), eventuell qualifizierter Brigandage oder Diebstahl sowie Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben. Insbesondere wird ihm vorgeworfen, am 15. und 31. Januar 2024 zwei Raubüberfälle verübt zu haben. Bei diesen Vorfällen soll er unter Androhung einer Schusswaffe eine Frau gezwungen haben, in sein Auto einzusteigen, und einem Geschäft mit einem Komplizen Geld abgepresst haben. A._ hat bereits mehrere Vorstrafen und befindet sich seit dem 21. Februar 2024 in Untersuchungshaft. Der Staatsanwalt beantragte am 5. Juni 2024 die Verlängerung der Haft um drei Monate, was am 12. Juni 2024 vom zuständigen Gericht genehmigt wurde. Dagegen legte A.__ am 17. Juni 2024 Beschwerde ein, die am 27. Juni 2024 abgewiesen wurde.
Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht entschied, dass das Rekursverfahren zulässig war und dass der Fall in die Zuständigkeit des Gerichts fiel. Der Beschwerdeführer bestreitet nicht die ausreichenden Verdachtsmomente, argumentiert jedoch, dass die Voraussetzungen für die Verlängerung der Untersuchungshaft nicht gegeben seien.
Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft gemäß Art. 221 StPO nicht erfüllt waren. Insbesondere begründete die kantonale Instanz, dass A.__ kein Risiko für die Bevölkerung darstelle und die Vorwürfe nicht ausreichten, um die Notwendigkeit oder die Ernsthaftigkeit einer Gefährdung zu belegen.
Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die Argumentation der kantonalen Behörde zur Gefährdung der Integrität der Opfer nicht ausreichend war. Insbesondere wurde festgestellt, dass es keine hinreichenden Beweise dafür gab, dass der Beschwerdeführer die psychische oder physische Integrität der Opfer schwerwiegend verletzt hätte. Auch in Bezug auf die angenommenen Vorfälle mit einer Schusswaffe konnte kein reales Gefährdungspotential festgestellt werden.
Die Entscheidung, die Haft zu verlängern, wurde daher als nicht ausreichend begründet angesehen. Das Bundesgericht hob die Entscheidung des Berner Obergerichts auf und verweist den Fall zur erneuten Prüfung zurück, wobei die Möglichkeit einer Neubewertung aller relevanten Umstände, einschließlich potenzieller Flucht- und Kollusionsgefahr, in Betracht gezogen werden kann.
Entscheidung: 1. Der Rekurs wird teilweise gutgeheißenen; die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Entscheidung an die kantonale Behörde zurückgegeben. 3. Keine Gerichtsgebühren werden erhoben, und der Beschwerdeführer erhält eine Entschädigung für die Kosten seines Vertreters.