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Zusammenfassung des Sachverhalts und der Erwägungen des Bundesgerichtsurteils 8C_71/2024 vom 30. August 2024:
Sachverhalt: A._ war als Helpdesk-Managerin bei B._ beschäftigt und bei Allianz Suisse gegen Unfälle versichert. Am 14. Juni 2016 erlitt sie eine Elektroschockverletzung, die zu einer Reihe von Beschwerden im linken Arm führte. Trotz umfassender medizinischer Untersuchungen und einer Expertise des Centre d'Expertise Médicale (CEMed), die einen Status nach der Elektroschockverletzung ohne klaren somatischen Befund feststellte, setzte Allianz ihre Versicherungsleistungen nach dem 8. Dezember 2017 aus, da sie keinen natürlichen kausalen Zusammenhang zwischen dem Unfall und den fortbestehenden Beschwerden sah.
A.__ legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die von der Chambre des assurances sociales angenommen wurde, nachdem sie zusätzliche medizinische Gutachten, darunter eines vom Dienst für Neurologie der Hôpital Universitaires de Genève (HUG), in Betracht zog. Diese diagnostizierten unter anderem ein komplexes Schmerzsyndrom (SDRC) und ermöglichten eine Rückkehr zur Leistungsübernahme durch Allianz.
Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte den Fall und stellte fest, dass der Streit sich um den Anspruch von A.__ auf Leistungen der Unfallversicherung über den 8. Dezember 2017 hinaus drehte, insbesondere um die Frage eines kausalen Zusammenhangs zwischen den Beschwerden und dem Unfall. Es hob hervor, dass der Nachweis eines natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhangs erforderlich sei und dass derartige Fragestellungen durch medizinische Erkenntnisse entschieden würden.
Das Gericht stellte fest, dass die Expertise des CEMed als wenig überzeugend angesehen wurde und die Expertisen der HUG und des CEMEDEX unterschiedliche Diagnosen beinhalteten, die nicht immer klar waren. Es betonte, dass die kantonale Instanz nicht eigenständig Diagnosen stellen dürfe, die medizinisches Fachwissen erforderten, und monierte, dass es an der vorhergehenden gerichtlichen Beurteilung fehle.
Aus diesen Gründen entschied das Bundesgericht, die Sache zur weiteren Ausklärung an die Rückinstanz zu verweisen und dort eine umfassende, interdisziplinäre Expertise anzufordern.
Fazit: Das Bundesgericht annullierte das Urteil der kantonalen Instanz, wies auf die Notwendigkeit einer präziseren medizinischen Untersuchung hin und stellte fest, dass A.__ möglicherweise weiterhin Anspruch auf Versicherungsleistungen haben könnte, vorausgesetzt, der erforderliche Kausalzusammenhang und die Diagnose könnten klarer belegt werden. Die Entscheidung brachte die Kostenordnung nebst den Gerichtsgebühren für die unterlegene Partei mit sich.