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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_219/2024 vom 28. August 2024
Sachverhalt: Der Versicherte A.__, geboren 1975, war bei SWICA Assurances SA gegen Unfälle versichert. Am 23. August 2021 erlitt er während eines Vorfalls, der mit Gewalt eingeordnet wurde, schwere Verletzungen, inklusive eines traumatischen Gehirntraumas, nachdem er vermutlich in eine Auseinandersetzung verwickelt war. SWICA reduzierte daraufhin die finanziellen Leistungen um die Hälfte, basierend auf dem Argument, dass der Versicherte an einer Schlägerei teilgenommen habe.
Verfahren: A.__ focht die Entscheidung von SWICA vor der kantonalen Sozialversicherungsgericht an und beantragte eine Aussetzung des Verfahrens, bis ein hängiges Strafverfahren gegen einen der Beteiligten abgeschlossen sei. Trotzdem bestätigte das kantonale Gericht am 29. Februar 2024 SWICAs Entscheidung.
Bundesgericht: A.__ legte beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung des Urteils des kantonalen Gerichts sowie der Entscheidung von SWICA.
Rechtliche Erwägungen: 1. Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob die Leistungen von SWICA zu Recht reduziert wurden. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass er nicht an die Feststellungen des kantonalen Gerichts gebunden ist. 2. Gemäß dem Schweizer Unfallversicherungsgesetz (LAA) kann die Leistung bei Unfällen, die im Rahmen einer Schlägerei stattfinden, um mindestens die Hälfte reduziert werden, es sei denn, der Versicherte wurde ohne eigenen Beitrag verletzt. 3. Der Bundesgerichtshof kam zu dem Schluss, dass A._ nicht aktiv an der Rauferei teilgenommen hatte, sondern überraschend von C._, einem ihm unbekannten Angreifer, angegriffen wurde. Da A.__ von dem Angriff nicht rechnen konnte und sich nicht in einer self-initiated gefährlichen Situation befand, war die Reduktion der Leistungen unrechtmäßig. 4. Die bisherigen Feststellungen des kantonalen Gerichts, die auf den Zeugenaussagen basierten, wurden als nicht ausreichend erachtet, um die reduzierte Leistung rechtfertigen zu können.
Entscheidung: Das Bundesgericht hob die Entscheidung des kantonalen Gerichts sowie die Entscheidung von SWICA auf und entschied, dass keine Reduktion der Leistungen stattfand. SWICA wurde verpflichtet, die Verfahrenskosten zu tragen, und dem Anwalt des Beschwerdeführers wurden zudem Kosten in Höhe von 2.800 CHF zugesprochen.
Schlussfolgerung: Der Beschwerde wurde stattgegeben, und A.__ erhielt die vollen Leistungen von SWICA zurück, nachdem die Argumentation der Versicherung nicht überzeugend war. Das Urteil betont die Bedeutung der individuellen Umstände und der Kausalität in Fällen von Gewalt und deren Einordnung im Versicherungskontext.