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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 5A_689/2023 vom 19. August 2024
Sachverhalt: A._ und C._ sind die nicht verheirateten Eltern von B._, geboren 2016. Nach deren Trennung im Jahr 2018 lebt das Kind bei der Mutter; der Vater sieht das Kind sporadisch. A._ hat eine weitere Tochter D._ aus einer neuen Beziehung. Im November 2020 verpflichtete sich A._, monatlich 100 CHF für den Unterhalt von B._ zu zahlen. Am 22. Oktober 2021 stellte C._ einen Antrag auf Erhöhung des Unterhalts. Ein Urteil des Genfer Erstinstanzgerichts legte A.__ letztlich unter Berücksichtigung bereits gezahlter Beträge höhere Unterhaltszahlungen auf.
Die Genfer Berufungsinstanz änderte das Urteil im Juni 2023, verpflichtete A._ jedoch zu höheren monatlichen Zahlungen von 780 CHF bis 2026 und 980 CHF bis zur Volljährigkeit von B._. A.__ erhob daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde.
Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die Vorinstanzentscheidungen aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Beschwerdeführer beanstandete insbesondere die Berechnung seines verfügbaren Einkommens und den Betrag, der von früheren Zahlungen abgezogen werden könne.
Besondere Prüfkriterien: Das Gericht stellte fest, dass die Vorinstanz die Berechnungen für die monatlichen Zahlungen und die Berücksichtigung des aktuellen Mietpreises des Beschwerdeführers ordnungsgemäß vorgenommen hat. Der Beschwerdeführer konnte keine offensichtliche Ungenauigkeit in den Feststellungen der Vorinstanz nachweisen.
Minderjährige Kinder: Das Gericht erklärte, dass die Unterhaltszahlungen so bemessen sein müssen, dass alle Kinder gleich behandelt werden, wobei die finanziellen Möglichkeiten der Eltern zu berücksichtigen sind. Es wurde festgestellt, dass die Vorinstanz die finanziellen Bedürfnisse von D._ unzureichend geprüft hatte und dass nicht klar war, inwieweit A._ auch für deren Unterhalt aufkommen müsse.
Widersprüchliche finanzielle Bewertungen: Dem Beschwerdeführer wurde zugestimmt, dass die Vorinstanz in ihrer Beurteilung der finanziellen Mittel seiner Partnerin unzureichend geurteilt hat. Das Fehlen detaillierter Informationen führte zu einer unvollständigen Bewertung seiner finanziellen Situation insgesamt.
Wartende Anklage: Das Bundesgericht annullierte das Urteil der Vorinstanz und verwies die Sache zur weiteren Klärung zurück, insbesondere zur finanziellen Situation des zweiten Kindes und der von A.__ bereits geleisteten Zahlungen.
Rechtliche Unterstützung: A.__ wurde die Unterstützung durch einen Anwalt zugebilligt, da er in einer finanziell angespannten Lage war.
Insgesamt nahm das Bundesgericht aufgrund der unzureichenden Beurteilung der finanziellen Verhältnisse die Entscheidung zurück und ordnete eine umfassende Neubewertung der Unterhaltspflichten an.