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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_293/2024 vom 12. August 2024
Sachverhalt: Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Rechtsstreit zwischen A._ und dem Municipio von Capriasca betreffend ein kommunales Straßenprojekt zur Verkehrsberuhigung und zur Anpassung der Bushaltestelle im Bereich von Treggia. Der Gemeinderat genehmigte am 3. Februar 2020 trotz massiven Einwänden des Eigentümers A._ das Projekt, welches eine Verengung der Fahrbahn vorsieht, um die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen und die Fahrzeuggeschwindigkeit zu reduzieren. A._ und ein Mitbewerber hatten gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, die jedoch sowohl vom Conseil d'État des Kantons Tessin als auch vom Verwaltungsgericht des Kantons Tessin am 9. April 2024 abgewiesen wurde. A._ legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Entscheidungen.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Recours: Der Beschwerdeführer war im vorangegangenen Verfahren beteiligt und hat ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung der Genehmigung. Die Beschwerde wurde fristgerecht und in formgerechter Weise eingereicht.
Rechtsprüfung: Das Bundesgericht prüft die Vorinstanzentscheidungen umfassend, sieht aber Einschränkungen bei kantonalen Rechtsfragen und dem Vorbringen von Beweisen, die nicht erhoben wurden.
Verletzung des rechtlichen Gehörs: Der Beschwerdeführer argumentierte, die Vorinstanz habe ohne Augenschein entschieden und damit sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Das Bundesgericht befand jedoch, dass die vorhandenen Unterlagen und fotografischen Beweise eine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellten.
Öffentliches Interesse und Verhältnismäßigkeit: Das Gericht bestätigte, dass die Projektgenehmigung im öffentlichen Interesse liegt und den Verkehrsfluss und die Sicherheit signifikant verbessert. Die Verdichtung der Fahrbahn soll Verkehrsteilnehmer dazu bewegen, ihre Geschwindigkeit zu drosseln.
Vorbringen des Beschwerdeführers: Die Argumente des Beschwerdeführers, die den Zustand der Treppe betreffend, waren nicht hinreichend belegt und blieben in hohem Maß spekulativ. Zudem wurde die Behauptung nicht stichhaltig begründet, dass der Projektablauf ohne Berücksichtigung alternativer Maßnahmen fehlerhaft sei.
Abweisung der Beschwerde: Aufgrund der Ausführungen trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein und verwarf die Beanstandungen des Beschwerdeführers als unbegründet. Es wurden Kosten in Höhe von 4.000 CHF dem Beschwerdeführer auferlegt.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde in der Sache zurück und bestätigte die Entscheidungen der kantonalen Behörden.