Zusammenfassung von BGer-Urteil 1F_1/2024 vom 11. Juni 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 11. Juni 2024 befasst sich mit einem Revisionsgesuch von A._ und B._ gegen ein früheres Urteil vom 28. September 2023. Der Sachverhalt beginnt mit der erleichterten Einbürgerung von C._, dem Vater von A._, die nach der Trennung von seiner Schweizer Ehefrau nichtig erklärt wurde, wodurch auch A.__ betroffen war. Die Beschwerdeführerinnen hatten in mehreren Verfahren gegen die Entscheidungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) und des Bundesverwaltungsgerichts gerichtlich vorgegangen.

In ihrem Revisionsgesuch machten die Gesuchstellerinnen geltend, dass das Bundesgericht verschiedene Anträge unbeurteilt gelassen habe, ferner, dass es erhebliche Tatsachen aus den Akten nicht berücksichtigt habe. Zudem behaupteten sie Verstöße gegen die Regeln zur Besetzung des Gerichts und führten an, es sei zu einer strafbaren Einflussnahme auf die Entscheidungen gekommen.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die meisten Anträge bereits im entsprechenden Urteil stillschweigend behandelt worden seien oder nicht den Anforderungen für eine Revision entsprachen. Es wies darauf hin, dass die Revision nicht dazu diene, eine inhaltliche Neubeurteilung durchzuführen. Zudem erachtete es die vorgebrachten neuen Tatsachen und Einwände der Gesuchstellerinnen als nicht entscheidrelevant, und die geltend gemachten Gehörsverletzungen könnten keinen Revisionsgrund herbeiführen.

Letztlich erhöhte das Gericht die Kosten für das Verfahren nicht und wies die Gesuchstellerinnen darauf hin, dass das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen wurde, da sie nicht anwaltlich vertreten waren.

Die Hauptaussage des Urteils ist, dass auf das Revisionsgesuch nicht eingetreten wird, die früheren Entscheidungen somit bestehen bleiben und das Gericht keine Kosten erhebt.