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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_88/2023 und 8C_655/2023
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A._, geboren 1961, stellte im Jahr 2006 einen Antrag auf Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden, darunter Berufasthma und Rückenschmerzen. Nach verschiedenen medizinischen Begutachtungen, darunter ein ABI-Gutachten 2011, wurde ein Leistungsanspruch 2011 und 2016 abgelehnt. Ein Rückweisungsurteil des Versicherungsgerichts verlangte eine erneute Begutachtung, woraufhin A._ im Jahr 2019 ein PMEDA-Gutachten veranlasste, bei dem er jedoch in erheblichem Maße nicht mitwirkte. Die IV-Stelle trat 2022 nicht auf seinen Neuantrag ein, was vor dem Versicherungsgericht und später vor dem Bundesgericht angefochten wurde.
A.__ erhob mehrere Beschwerden, unter anderem gegen die Abweisung seines Revisionsgesuchs sowie gegen die Nichteintretensentscheidung der IV-Stelle. Außerdem beantragte er unentgeltliche Rechtspflege in beiden Verfahren.
Erwägungen: 1. Das Bundesgericht entschloss sich, die beiden Verfahren aufgrund des gleichen Sachverhalts zu vereinen. 2. Die Prüfung des Revisionsgesuchs fand statt, wobei das Gericht die Erheblichkeit der als neu vorgebrachten Tatsachen beurteilen musste. Die Vorinstanz hatte die neuen Fakten als unerheblich eingestuft, was das Bundesgericht bestätigte, da sie keinen Einfluss auf die Entscheidung gehabt hätten. 3. In Bezug auf das Nichteintreten der IV-Stelle stellte das Bundesgericht fest, dass A._ die Mitwirkungspflicht bei der Begutachtung nicht erfüllt hatte und somit die IV-Stelle zu Recht nicht auf seinen Antrag eintrat. 4. A._ konnte die Gründe für seine Mitwirkungsverweigerung nicht ausreichend rechtfertigen, und die Vorinstanz wurde in ihrer Entscheidung als bundesrechtskonform betrachtet.
Entscheid: - Die Beschwerden in beiden Verfahren wurden abgewiesen. - A.__ erhielt die unentgeltliche Rechtspflege im Verfahren 8C_88/2023. Gerichtskosten wurden ihm auferlegt, vorläufig auf die Bundesgerichtskasse genommen. - Für den Rechtsvertreter wurde eine Entschädigung aus der Bundesgerichtskasse zugesprochen. - Im Verfahren 8C_655/2023 wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden ebenfalls auferlegt.
Das Urteil wurde den Parteien und den zuständigen Stellen schriftlich mitgeteilt.