Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_264/2024 vom 12. August 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_264/2024 vom 12. August 2024

Sachverhalt: A._ erhielt 2011 von B._ ein Grundstück mit einem Mietshaus, wobei B._ sich das Nutzungsrecht reservierte. Nach dem Tod des Ehemanns von B._ und der Übertragung ihres Nutzungsrechts im Jahr 2019 begannen A._ und seine Geschwister mit der Neubebauung des Grundstücks. Zwischen Ende 2020 und Mitte 2021 verkauften sie fünf von 19 neu errichteten Wohnungen. Im Januar 2023 wurde A._ von der Steuerbehörde für die direkte Bundessteuer 2020 ein zusätzliches Einkommen aus der Bautätigkeit in Höhe von Fr. xxx zugerechnet, was er anfocht. Der Widerspruch wurde abgelehnt und die Entscheidung vor dem Bundesgericht angefochten.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte, ob die steuerlichen Einkünfte aus der Immobilienveräußering als Einkommen aus einer gewerblichen Tätigkeit zu betrachten sind. Es stellte fest, dass verschiedene Indizien, wie die hohe Transaktionsfrequenz, die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch die Geschwister sowie systematisches Handeln, belegen, dass die Tätigkeit über die Verwaltung von Privatvermögen hinausgeht. Der Abbau des alten Gebäudes und die schnelle Wiederveräußerung der neuen Einheiten sprechen für eine gewerbliche Aktivität.

Das Gericht wies die Argumente A._s zurück, die eine nicht gewerbliche Tätigkeit suggerieren sollten, sowie die Frage der Höhe der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Es bestätigte, dass die Verkaufsgewinne als steuerpflichtiges Einkommen aus einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft werden. Der Rekurs wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden A._ auferlegt.

Insgesamt entschied das Gericht, dass die Merkmale für eine gewerbliche Einkunftserzielung vorliegen und erhöhte damit die Steuerlast für A.__ entsprechend.