Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_263/2024 vom 12. August 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_263/2024

Sachverhalt: Im Mittelpunkt des Urteils steht die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien. A._, der Kläger, hatte gemeinsam mit seinen Geschwistern C._ und D._ ein Grundstück geerbt und beschlossen, ein älteres Gebäude darauf abzureißen und ein neues Mehrfamilienhaus zu errichten. Nach der Schaffung des neuen Gebäudes verkauften sie fünf von 19 neu geschaffenen Wohnungen. Die Steuerbehörde stellte daraufhin fest, dass A._ einen bestimmten Betrag als „Einkommen aus selbstständiger nebenberuflicher Tätigkeit“ versteuern musste, da sie der Auffassung war, dass die Verkäufe als gewerbliche Tätigkeit einzustufen seien.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob die Einkünfte aus den Immobilienverkäufen als gewerblich oder als privates Vermögen zu werten sind. Es führte dabei aus, dass die steuerliche Einordnung davon abhängt, ob die Verkäufe im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit oder in der Verwaltung von Privatvermögen erfolgt sind.

  1. Einkommensteuer und Umsatz: Das Gericht bekräftigte, dass gemäß dem Schweizer Steuerrecht alle Einnahmen grundsätzlich steuerpflichtig sind, es sei denn, sie stammen aus der Veräußereung von Privatvermögen.

  2. Indizien für gewerbliche Tätigkeit: Zu den Kriterien, die auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweisen, gehören die Häufigkeit der Transaktionen, die Dauer des Eigentums, die Verwendung von Fremdkapital und die Struktur der Eigentümergemeinschaft. Das Gericht stellte fest, dass mehrere dieser Indizien vorlagen, einschließlich einer hohen Frequenz der Transaktionen und der Bildung einer einfachen Gesellschaft zwischen den Geschwistern.

  3. Vorsätzliche Umgehung: Das Bundesgericht widerlegte die Argumentation des Klägers, dass der Verkauf der Wohnungen Teil einer rein familiären Vermögensverwaltung gewesen sei. Insbesondere die kurze Dauer des Eigentums und die systematische Planung des Neubaus sprachen für eine gewerbliche Tätigkeit.

  4. Einkommenshöhe: Der Kläger beantragte eine Reduzierung des steuerlich erfassten Einkommens, was die Gerichte aufgrund unzureichender Begründung zurückwiesen.

Das Bundesgericht wies den Rekurs von A.__ ab und bestätigte die Besteuerung der Einkünfte. Es entschied zudem, dass die Gerichtskosten vom Kläger zu tragen sind.

Schlussfolgerung: Das Urteil verdeutlicht die Kriterien für die Einstufung von Einkünften aus Immobilienverkäufen im Steuerrecht und widerlegt die Behauptung einer bloßen privaten Vermögensverwaltung zugunsten einer Einstufung als gewerbliche Einkünfte.