Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_207/2023 vom 25. Juli 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_207/2023 vom 25. Juli 2024

Sachverhalt: A._ Sàrl (Rekursführerin) führte im Jahr 2019 elektrische Arbeiten an einem Gebäude durch, das im Eigentum von B._ SA (Rekursbeantworterin) war. B._ SA hatte zuvor einen Verwaltungvertrag mit F._ SA abgeschlossen, die die Renovierung des Parkplatzes des Gebäudes überwachte. A._ Sàrl stellte drei Rechnungen über insgesamt 41'684,35 CHF aus, die von B._ SA nicht bezahlt wurden. A._ Sàrl beantragte daraufhin die Eintragung einer gesetzlichen Handwerkerhypothek auf das Gebäude und forderte die Zahlung des ausstehenden Betrags. Ein erster Entscheid bestätigte die provisorische Eintragung der Hypothek und verlangte von A._ Sàrl die Einleitung einer definitiven Eingabe innerhalb einer bestimmten Frist.

Gerichtsverfahren: Das erstinstanzliche Gericht bestätigte die Eintragung einer gesetzlichen Hypothek und verurteilte B._ SA zur Zahlung des Betrags. Im Berufungsverfahren wies das kantonale Obergericht den Antrag von A._ Sàrl zurück, verteidigte die Position, dass es an B.__ SA gefehlt habe, eine rechtsverbindliche Ermächtigung zur Ausführung der Arbeiten durch die Verwaltung zu erteilen.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht hielt fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Einspruch erfüllt waren. Es betonte, dass die Vertreter (die Geschäftsführung von B._ SA) im Namen der Gesellschaft handeln konnten, wenn die Gesellschaft ihnen die notwendigen Vollmachten erteilt hatte. Das Gericht stellte fest, dass die B._ SA durch das Verhalten ihres Vertreters tacit zugestimmt hatte, dass die Arbeiten in ihrem Namen durchgeführt wurden.

Das Bundesgericht entschied, dass die rechtlichen Argumente, die das kantonale Obergericht vorgebracht hatte, unzureichend waren und erklärte, dass B._ SA durch die Handlungen ihrer Vertreter gebunden ist, auch wenn der neue Eigentümer (E._) nicht über die geplanten Arbeiten informiert war. Daher wurde der Entscheid des kantonalen Obergerichts aufgehoben und B._ SA wurde verurteilt, A._ Sàrl den Betrag zu zahlen sowie die gesetzliche Hypothek einzutragen.

Schlussfolgerung: Das Urteil bestätigte die Ansprüche der A._ Sàrl auf Zahlung und versicherte ihr die Eintragung einer gesetzlichen Hypothek, wobei B._ SA für die Prozesskosten aufkam.