Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_562/2023 vom 9. Juli 2024

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Im Urteil 1C_562/2023, datiert vom 9. Juli 2024, behandelt das Bundesgericht den Fall des irakischen Staatsangehörigen A._, der 1999 in der Schweiz Asyl suchte und später die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragte. Der Antrag auf erleichterte Einbürgerung wurde jedoch vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abgelehnt, da Zweifel an der Existenz einer stabilen ehelichen Gemeinschaft mit seiner Schweizer Ehefrau B._ bestanden.

A._ hatte nach Ablehnung seines Asylantrags 2005 die Schweizer Bürgerin geheiratet und 2015 die Niederlassungsbewilligung erhalten. Seinem Antrag auf erleichterte Einbürgerung lagen mehrere Erhebungen zugrunde, bei denen Nachbarn zur ehelichen Gemeinschaft befragt wurden. Das SEM kam zu dem Schluss, dass A._ nicht ausreichend nachgewiesen hatte, in einer stabilen ehelichen Gemeinschaft zu leben, und die Beschwerde gegen die Ablehnung der Einbürgerung wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.

In der Beschwerde an das Bundesgericht rügt A.__ vor allem eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs, da ihm die Identität der Befragten nicht offengelegt wurde. Das Bundesgericht erkennt zwar einen formellen Mangel an, kommt jedoch zu dem Schluss, dass dieser Mangel keinen Einfluss auf die Entscheidung hatte.

Materiell betrachtete das Gericht die von A._ angeführten Argumente zur Stabilität seiner Ehe und den Vorwurf der Untreue, einschließlich der Geburt zweier ausserhalb der Ehe gezeugter Kinder. Es kam zu dem Schluss, dass A._ nicht nachweisen konnte, dass eine stabile eheliche Gemeinschaft bestanden hatte, und wies die Beschwerde ab.

Das Urteil führt zur Feststellung, dass A.__ die Beweislast für die Erfüllung der Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung hatte, was er nicht ausreichend untermauern konnte. Das Gericht erhebt zudem Gerichtskosten und spricht keine Parteientschädigungen aus.