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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_183/2024 vom 21. August 2024
Sachverhalt: A._ wurde aufgrund von einfachen Körperverletzungen, Nötigung, gefährlichem Fahren, sowie aufgrund von anderen Verkehrsverstößen verurteilt. Am 16. Mai 2022 fuhr er in U._ auf eine Baustelle, obwohl die Anweisungen eines Baustellenmitarbeiters (B._) klar waren. A._ ignorierte die Anweisungen, bedrängte B._ mit seinem Fahrzeug und verletzte ihn, was zu einem Krankenhausaufenthalt und einem Arbeitsausfall führte. Nach einem ersten Urteil wurde A._ teilweise freigesprochen, aber in Berufung verurteilt und ihm wurde eine Geldstrafe auferlegt.
Erwägungen: A.__ gelangte gegen das Urteil ans Bundesgericht und beanstandete insbesondere die Beweiswürdigung und die Feststellung der Tatsachen durch die kantonale Instanz. Das Bundesgericht stellte fest, dass es keine Möglichkeit zur willkürlichen Neufestlegung der Tatsachen hat und war an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden. Der Rekurrent hatte nicht nachweisen können, dass die Feststellungen der Vorinstanz willkürlich seien.
Die Vorinstanz hatte nachvollziehbar entschieden, dass A._ durch sein Verhalten B._ Nötigung angetan und ihm einfache Körperverletzungen zugefügt hatte. A._ hatte mit seinem Fahrzeug eine ernsthafte Bedrohung für B._ dargestellt, und seine Argumente, dass er mit niedriger Geschwindigkeit und vorsichtig gefahren sei, wurden als unzureichend bewertet. Die Argumentation, dass die Anweisungen unklar waren und eine Mitverantwortung des Baustellenmitarbeiters gegeben sei, wurde ebenfalls zurückgewiesen.
Das Bundesgericht bestätigte die rechtliche Qualifikation der Taten und die verhängte Strafe, weil A._s Verhalten gegen mehrere Verkehrsregeln verstieß und damit die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer objektiv und subjektiv gefährdete. Der Rekurs wurde abgewiesen, und die Kosten des Verfahrens wurden A._ auferlegt.
Schlussfolgerung: Das Bundesgericht hat die Berufung von A.__ abschlägig behandelt und die Entscheidungen der kantonalen Instanzen bezüglich seiner Verurteilung wegen Körperverletzung, Nötigung und schwerwiegenden Verkehrsverstößen bestätigt.