Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_254/2024 vom 19. August 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (2C_254/2024)

Sachverhalt: A._, der Recours einreicht, wurde am 29. März 2021 von den Behörden wegen Misshandlung seiner Tiere – zwei Hunden, 15 Katzen, einem Papagei, Reptilien und Pythons – kontrolliert. Die Bedingungen, unter denen die Tiere gehalten wurden, waren katastrophal; das Wohnumfeld war unhygienisch, und viele Tiere litten an gesundheitlichen Problemen oder mussten euthanasiert werden. Der Kantonale Lebensmittel- und Veterinärdienst schloss daraufhin alle lebenden Tiere sowie einige eingefrorene Kadaver ein. A._ wurde auch wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt.

Nach einer Reihe von rechtlichen Verfahren und Beschwerden wurde A.__ am 14. Juni 2021 eine fünfjährige Verbotsfrist zur Haltung, zum Handel und zur Zucht von Tieren auferlegt, da er als unfähig galt, Tiere artgerecht zu halten.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit des Recours und stellte fest, dass es sich um eine endgültige Entscheidung handelte, die unter die Zuständigkeit des Bundesgerichts fällt. Es wurde festgestellt, dass die Fakten des vorliegenden Falls vom vorangegangenen Gericht glaubhaft dokumentiert wurden und dass der Recours keine ausreichenden Beweise für Willkür oder Verletzung von Prozessrechten vorlegte.

Das Gericht bewertete die Beweise und die Argumentation von A.__ bezüglich der angeblichen übertriebenen Maßnahmen. Es wurde entschieden, dass die Lebensbedingungen der Tiere erhebliche Missstände aufwiesen, was eine sofortige Intervention rechtfertigte. Das Gericht stützte sich dabei auf die anwendbaren Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, die die Würde und das Wohl von Tieren schützen sollen.

Das fünfjährige Verbot zur Tierhaltung wurde als verhältnismäßig erachtet, da A.__ wiederholt gegen die Vorschriften verstoßen hatte. Das Gericht entschied, dass die Aufrechterhaltung der Massnahmen im öffentlichen Interesse lag, um weiteres Leid für die Tiere zu verhindern.

Die Anfrage von A.__ nach unentgeltlicher Rechtspflege wurde ebenfalls abgelehnt, da die Erfolgsaussichten seines Anliegens als sehr gering eingeschätzt wurden.

Fazit: Das Bundesgericht wies alle Beschwerden von A.__ zurück, bestätigte die Maßnahmen und das fünfjährige Verbot zur Tierhaltung, und stellte fest, dass die rechtlichen und prozessualen Bedingungen im Einklang mit dem Gesetz waren.