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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_43/2024 vom 9. August 2024
Sachverhalt: A._, ein 1968 geborener Versicherter, war als Aushilfszimmermann bei der mittlerweile aufgelösten Firma B._ beschäftigt und bei der Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) versichert. Nach einem Verkehrsunfall im Jahr 1989, der zu erheblichen Verletzungen führte, wurde ihm eine Invalidenrente aufgrund eines Invaliditätsgrades von 25 % zugesprochen. Im Verlauf der Jahre erforderten seine gesundheitlichen Probleme mehrere Operationen, insbesondere am linken Knie.
Im Jahr 2022 kam die CNA zu dem Schluss, dass A.__ noch einen Invaliditätsgrad von 17 % habe, was die Beibehaltung des 25 % Invaliditätsgrads aus der ursprünglichen Entscheidung von 2006 rechtfertige. Diese Entscheidung wurde auch durch das kantonale Gericht bestätigt.
A.__ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, mit dem Ziel, eine Erhöhung des Invaliditätsgrads und der damit verbundenen Rentenleistung zu erreichen.
Rechtliche Erwägungen: 1. Der Bundesgerichtshof prüfte die Rechtmäßigkeit der Entscheidung, insbesondere ob eine Verschlechterung des Gesundheitszustands seit der ursprünglichen Entscheidung stattfand, die eine Erhöhung des Invaliditätsgrades rechtfertigen würde. 2. Es wurde festgestellt, dass die zuvor festgelegten gesundheitlichen Einschränkungen, geprägt durch die Einschätzungen des behandelnden Arztes, auch noch nach Wiederholungen der gesundheitlichen Beurteilungen dort keine Erhöhung des Invaliditätsgrads rechtfertigten. 3. Das Gericht stellte fest, dass die Einschätzungen des Arztes, welcher im Auftrag der CNA arbeitete, innerhalb der ersten Urteile ausreichend waren, um das Argument des Beschwerdeführers abzulehnen.
A.__ brachte jedoch Zweifel an der Zuverlässigkeit der ärztlichen Einschätzung vor, gestützt auf ein Praktikums- und Beurteilungsprotokoll, das die Schwierigkeiten bei der Ausübung seiner Arbeit dokumentierte.
Das Gericht gewährte A.__ letztlich Recht, da die von den Fachleuten (Orif) gesammelten Informationen und Berichte über seine gesundheitlichen Beschwerden und die eingeschränkte Fähigkeit zur Arbeit ernsthafte Zweifel an der Beurteilung des Arztes der CNA aufwarfen. Ein externes medizinisches Gutachten wurde als notwendig erachtet, um den aktuellen Gesundheitszustand und die Restfähigkeit zur Erwerbstätigkeit zu klären.
Entscheidung: 1. Der Rekurs wurde gutgeheißen und die vorherigen Entscheidungen der kantonalen Behörden sowie der CNA wurden aufgehoben. Der Fall wird zur weiteren Untersuchung und Entscheidung zurück an die CNA verwiesen. 2. Die Gerichtsgebühren wurden der CNA auferlegt und A.__ wurde eine Entschädigung für seine Anwaltskosten zugesprochen.
Dieses Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit objektiver Beurteilungen in der medizinischen Begutachtung von Versicherungsfällen, insbesondere wenn unterschiedliche medizinische Bewertungen vorliegen.