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Das Bundesgericht behandelt den Fall des Groupements A.__, das auf einer landwirtschaftlich zonierten Parzelle (Nr. 1515) in der Gemeinde Bulle Aktivitäten im Bereich des Aéromodélismes (Modellfliegen) ausübt. Diese Aktivitäten sind seit den 1970er Jahren in einer Umgebung durchgeführt worden, die landwirtschaftlich und bewaldet ist und etwa 470 Meter von den nächsten Wohngebieten entfernt liegt.
Im Laufe der Jahre erhielt der Groupement A.__ verschiedene Bau- und Erweiterungsgenehmigungen, jedoch wurden viele der Tätigkeiten und Bauwerke, die damit verbunden sind, ohne die notwendigen Genehmigungen errichtet. In der Folge lehnte die zuständige kantonale Behörde, DIME, eine nachträgliche Genehmigung dieser Regelungen ab, was letztendlich zu einem Rechtsstreit führte. Der Kantonale Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung, und das Bundesgericht wies den Antrag des Groupements auf nachträgliche Genehmigung zurück, was auch die illegale Nutzung der Parzelle betraf.
Im Jahr 2020 eröffnete die DIME ein Verfahren, um die rechtmäßigen Verhältnisse wiederherzustellen, und ordnete an, dass der Groupement A.__ bis zum 30. Juni 2022 die nicht genehmigten Bauwerke und Aktivitäten einstellen müsse. Der daraufhin eingelegte Rekurs wurde abgelehnt, was zur Beschwerde vor dem Bundesgericht führte.
Erwägungen:Das Bundesgericht stellte fest, dass der Rekurs des Groupements A.__ grundsätzlich zulässig war, da es ein schützenswertes Interesse an der Entscheidung hatte. Es wies jedoch darauf hin, dass die nachträgliche Legalisierung illegaler Aktivitäten (außerhalb des Baugebiets) bereits rechtskräftig abgelehnt worden war.
Ein zentrales Argument des Groupements war, dass die Forderung zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands verjährt sei, was jedoch als unbegründet abgelehnt wurde. Das Gericht stellte fest, dass das Prinzip der öffentlichen Interessen, insbesondere das der Trennung von landwirtschaftlichem und bebautem Boden, über dem individuellen Interesse des Groupements steht. Damit wurde auch abgelehnt, dass die Forderung nach einer Aufschiebung des Wiederherstellungsbefehls oder nach einer längerfristigen Frist von Relevanz sei.
Das Gericht argumentierte, dass die illegalen Aktivitäten, die nicht mit dem landschaftlichen Charakter übereinstimmen, Probleme für die Umwelt verursachen und dass die Eigentümer der Parzelle keine Berechtigung haben, ihre Aktivitäten weiterhin unrechtmäßig fortzuführen.
In der abschließenden Entscheidungsfassung wies das Bundesgericht den Rekurs zurück, stellte aber fest, dass die Frist zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden kann. Es entschied auch über die Gerichtskosten, die dem Groupement auferlegt wurden, und das Recht der benachteiligten Nachbarn auf Entschädigung für ihre rechtlichen Ausgaben.
Fazit:Das Bundesgericht hat affirmativ festgestellt, dass das Groupement A.__ seine illegale Nutzung der Parzelle beenden und die nicht genehmigten Bauten beseitigen muss, wobei der rechtlichen Trennung von gebauten und ungebauten Flächen Rechnung getragen wird.