Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_459/2023 vom 12. August 2024

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Bundesgerichtsurteil 1C_459/2023 – Zusammenfassung

Sachverhalt: Der Gemeinderat Hinwil erteilte der Salt Mobile SA am 12. Juli 2017 eine Baubewilligung für den Neubau einer Mobilfunkanlage in Hadlikon-Hinwil. Dagegen rekurrierten mehrere Personen, darunter A._, B.B._ und C.B.__, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, welches Teile des Rekurses gutheißte und nachträgliche Abnahmemessungen verlangte. Dagegen wendeten sich die Beschwerdeführenden erneut an das Verwaltungsgericht Zürich, welches am 13. Juli 2023 die Beschwerde abwies. Am 12. September 2023 erhoben die Beschwerdeführenden Beschwerde beim Bundesgericht und forderten die Aufhebung des Urteils sowie der Baubewilligung.

Erwägungen: 1. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerdeführenden aufgrund ihrer Nähe zum Bauvorhaben besonders betroffen sind und daher beschwerdeberechtigt sind. 2. Die Beschwerde muss gemäß den Anforderungen des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) substantiiert sein. Die Rügen der Beschwerdeführenden bezüglich der Entfernung von Baugespannen und der Gültigkeit der Bau- und Zonenordnung waren unzureichend belegt. 3. Das Verwaltungsgericht war in seiner Begründung bindend an frühere Urteile und entschied, dass keine zusätzliche mündliche Verhandlung erforderlich war, da die Angelegenheit im schriftlichen Verfahren ausreichend behandelt werden konnte. 4. Die Rügen der Beschwerdeführenden zu gesundheitlichen Auswirkungen und zu den Anforderungen an die Immissionsgrenzwerte wurden als unbegründet abgewiesen. Das Gericht wies darauf hin, dass die angelegten Grenzwerte trotz einer großen Zahl von Studien und eigenen Bedenken der Beschwerdeführenden angemessen sind. 5. Das Bundesgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Baubewilligung und das Vorhandensein eines ausreichenden Qualitätssicherungssystems für die Mobilfunkanlage. 6. Die Forderungen nach Verfahrenssistierungen und die Offenlegung bestimmter Informationen über die Antennen wurden zurückgewiesen. Es wurden keine Gründe gefunden, die eine Aussetzung des Verfahrens rechtfertigen würden.

Entscheid: Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Beschwerdeführenden müssen die Gerichtskosten von 4.000 CHF sowie eine Parteientschädigung von 3.000 CHF an die Beschwerdegegnerin zahlen.