Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_13/2023 vom 9. August 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_13/2023 und 1C_226/2023

Sachverhalt: A._ SA und B._ beantragten am 16. Dezember 2022 beim Departement für Finanzen und Landwirtschaft des Kantons Waadt (DFA) den Zugang zu einer detaillierten Liste der finanziellen Risiken, die der Staatsrat für die Erstellung des Budgets 2023 berücksichtigt hatte. Diese Liste war nicht veröffentlicht und nur den Mitgliedern der Finanzkommission des Grossen Rates zugänglich. Der Staatsrat wies den Antrag am 3. Januar 2023 zurück. Die Recouranten legten am 2. Februar 2023 direkt beim Bundesgericht (BG) Einspruch gegen diese Ablehnung ein (1C_13/2023) und reichten gleichzeitig ein weiteres Rechtsmittel gegen die Entscheidung der kantonalen Verwaltungsgericht (CDAP) vom 12. April 2023 ein, die ihren Antrag ebenfalls abgelehnt hatte (1C_226/2023).

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der beiden Beschwerden. Es entschied, dass beide Fälle zusammen behandelt werden sollten, da sie miteinander verbunden waren und ähnliche rechtliche Fragen aufwarfen. In der Entscheidung wies das Gericht darauf hin, dass es sich bei der beanspruchten Liste um ein offizielles Dokument handelt, dessen Zugang jedoch aus übergeordneten öffentlichen Interessen verweigert wurde.

Die CDAP hatte festgestellt, dass die Liste ein wichtiges Instrument für den Staatsrat darstellt, um den Budgetprozess zu steuern, und dass die Veröffentlichung der Liste die politischen Diskussionen und Entscheidungen des Regierungsrates negativ beeinträchtigen könnte. Die Recouranten argumentierten, dass es kein übergeordnetes öffentliches Interesse gebe, das der Veröffentlichung entgegenstehe, und kritisierten die Annahme, dass die Veröffentlichung der Liste die Entscheidungsfreiheit des Staatsrats einschränken würde.

Das Bundesgericht bestätigte, dass die Liste der finanziellen Risiken als offizielles Dokument eingestuft werden müsse. Es stellte jedoch auch fest, dass die Bedenken des Staatsrats hinsichtlich der Veröffentlichung nicht hinreichend belegten, dass diese die politische Entscheidungsfreiheit oder den Entscheidungsprozess des Staatsrats signifikant stören könnte.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein übergeordnetes Interesse an der Transparenz und dem Zugang zu Informationen über öffentliche Ausgaben bestand. Daher wurde der Beschluss der CDAP als willkürlich und entgegen dem Transparenzprinzip der waadtländischen Informationsgesetzgebung (LInfo/VD) bewertet.

Entscheid: 1. Die Verfahren 1C_13/2023 und 1C_226/2023 wurden zusammengefasst. 2. Die Beschwerde 1C_226/2023 wurde gutgeheißen, und der Staatsrat wurde angeordnet, die Liste der finanziellen Risiken an die Recouranten herauszugeben. 3. Die Beschwerde 1C_13/2023 wurde für gegenstandslos erklärt. 4. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben, und die Recouranten erhielten keine Entschädigung.

Das Urteil wurde am 9. August 2024 in Lausanne veröffentlicht.