Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_719/2023 vom 6. August 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_719/2023 vom 6. August 2024:

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin A._, geboren 1974 und zuletzt als kaufmännische Angestellte tätig, erhielt von der Invalidenversicherung (IV) mehrfach Rentenleistungen. Die IV-Stelle des Kantons Aargau hatte ihr zunächst eine ganze Rente gewährt, diese später jedoch in verschiedenen Revisionen herabgesetzt. Am 22. November 2022 hob die IV-Stelle die laufende Rente aufgrund eines neuen medizinischen Gutachtens auf, was A._ zur Beschwerde vor dem Versicherungsgericht des Kantons Aargau führte. Das Gericht wies die Beschwerde am 29. September 2023 zurück.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte, ob das kantonale Gericht Bundesrecht verletzt hatte, als es die Rentenaufhebung bestätigte. In seinen Abwägungen stellte das Bundesgericht fest, dass die IV-Stelle bei der ursprünglichen Rentenbewilligung möglicherweise den Untersuchungsgrundsatz verletzt hatte. Die vorgelegten Gutachten waren unzureichend, da sie nicht ausreichend auf die Veränderungen im Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin eingingen.

Das Bundesgericht erkannte, dass die vorgebrachten medizinischen Gutachten, insbesondere das der PMEDA, erhebliche Widersprüche aufwiesen und deren Beweiswert aufgrund der Diskrepanzen zu vorherigen Gutachten in Frage zu stellen sei. Letztlich entschied das Gericht, dass die Vorinstanz zu Unrecht das Gutachten der PMEDA als ausschlaggebend für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit herangezogen hatte.

Das Urteil des Versicherungsgerichts wurde teilweise gutgeheissen und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. In Bezug auf die Gerichtskosten wurde entschieden, dass die Beschwerdegegnerin diese zu tragen habe und der Beschwerdeführerin eine angemessene Entschädigung gezahlt werden müsse.