Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_239/2024 vom 26. Juli 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (2C_239/2024 vom 26. Juli 2024):

Sachverhalt: Die brasilianische Staatsangehörige A._ kam 2015 illegal in die Schweiz und wurde 2023 mit einem Rückführungsbescheid konfrontiert. Sie stellte am 21. Juli 2023 beim kantonalen Bevölkerungsdienst des Kantons Waadt einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und beantragte gleichzeitig die Gewährung von Rechtshilfe. Der Bevölkerungsdienst lehnte diesen Antrag ab, da die Erfolgsaussichten ihres Antrags als gering eingestuft wurden. A._ erhob gegen diesen Entscheid Beschwerde, die sowohl vom kantonalen Gericht als auch später vom Bundesgericht nicht für relevant erachtet wurde.

Rechtliche Erwägungen: 1. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Antrag auf öffentliche Rechtshilfe eine sofortige Kontrolle des Gerichts rechtfertigt, da eine Ablehnung irreparablen Schaden verursachen kann. 2. Der Rechtsgrundsatz sieht vor, dass Rechtshilfe nur gewährt wird, wenn die vorgetragene Sache nicht aussichtslos ist und die Unterstützung durch einen Anwalt notwendig erscheint. 3. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die angesprochene Materie nicht komplex genug sei, um die Bestellung eines amtlichen Verteidigers zu rechtfertigen. Es wurde auch festgestellt, dass A.__ in der Lage ist, ihre rechtlichen Belange selbst angemessen zu vertreten, insbesondere da sie die Sprache versteht und Unterstützung durch Dritte erhalten kann.

Entscheidung: Das Bundesgericht erklärte den Hauptbeschwerde unzulässig und wies die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zurück. Der Antrag auf Gewährung von Rechtshilfe wurde abgelehnt, und die Kosten wurden A.__ auferlegt, jedoch unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Situation.

Insgesamt wurde entschieden, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Rechtsbeistand nicht gegeben sind und der Fall keine Grundlage für eine erfolgreiche Anfechtung bietet.