Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_357/2023 vom 12. Juli 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_357/2023 vom 12. Juli 2024:

Sachverhalt: C.A._, eine kosovarische Staatsangehörige, erhielt 1992 eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz. Ihre Ehepartner A.A._ erhielt ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung. Sie und ihre fünf Kinder lebten über viele Jahre in der Schweiz und bezogen umfassende Sozialhilfeleistungen in Höhe von über 600.000 Schweizer Franken. Im Jahr 2022 drohte das Migrationsamt den drei Beschwerdeführenden den Widerruf ihrer Niederlassungsbewilligung aufgrund ihrer Sozialhilfeabhängigkeit sowie deren Ausweisung an. Nachdem ein Widerspruch und ein anschließendes Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt wurden, wandten sich C.A._, A.A._ und das gemeinsame Kind B.A.__ an das Bundesgericht.

Erwägungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Widerruf der Niederlassungsbewilligungen rechtlich gerechtfertigt sei, da die Beschwerdeführenden die Schwelle der dauerhaften und erheblichen Sozialhilfeabhängigkeit überschritten hatten. Des Weiteren verwies das Gericht auf den Umstand, dass die Beschwerdeführenden erst unter Druck des Widerrufs aktiv wurden und keine signifikante Rückzahlung der Sozialhilfen leisteten. Auch die Interessenabwägung zwischen öffentlichem Interesse am Widerruf aufgrund wiederholter Sozialhilfeabhängigkeit und dem privaten Interesse der Familie an einem Verbleib in der Schweiz fiel zugunsten der Öffentlichkeit aus. Die Bedürfnisse des minderjährigen Kindes B.A.__ wurden auch berücksichtigt, jedoch war die Einreise in den Kosovo zumutbar, da er die Sprache und Kultur kennt.

Schlussfolgerung: Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, bestätigte den Widerruf der Niederlassungsbewilligungen und die Wegweisung der Beschwerdeführenden aus der Schweiz. Die Verfahrenskosten wurden den Beschwerdeführenden auferlegt.