Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_170/2023 vom 3. Juni 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsentscheid 1C_170/2023 Sachverhalt:

A._ zog am 2. Dezember 2019 mit seinem Hummer einen Lieferwagen ab. Im Kreisverkehr in Basel musste er aufgrund einer roten Ampel anhalten. Ein Velofahrer, der das Rotlicht missachtete, fuhr in das Abschleppseil und verletzte sich. A._ fuhr weiter, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Das Strafgericht Basel-Stadt sprach ihn am 28. Januar 2022 des pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall schuldig, sah jedoch von einer Bestrafung ab, da dies als besonders leichter Fall gewertet wurde.

Das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn entzog A._ daraufhin am 10. Oktober 2022 seinen Führerausweis für drei Monate wegen einer schweren Verkehrswiderhandlung. Dagegen erhob er Beschwerde, die jedoch vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn am 2. März 2023 abgewiesen wurde. A._ gelangte daraufhin mit einer Beschwerde an das Bundesgericht.

Erwägungen:
  1. Zulässigkeit der Beschwerde: Die Vorinstanz entschied, dass die Voraussetzungen für die Beschwerde erfüllt sind, und trat darauf ein.

  2. Rechtsverletzungen: Das Bundesgericht prüfte die Rechtmässigkeit des Führerausweisentzugs und stellte fest, dass es in Administrativverfahren nicht an die Beurteilung des Strafgerichts gebunden ist. Der Umweltbeitrag der Führerflucht wurde als erfüllt angesehen, unabhängig von der Einstufung im strafrechtlichen Verfahren.

  3. Mindestentzugsdauer: A.__ argumentierte, dass die Mindestdauer für den Führerausweisentzug von drei Monaten nicht zur Anwendung kommen sollte. Das Bundesgericht wies jedoch darauf hin, dass die gesetzlich festgelegte Mindestentzugsdauer nicht unterschritten werden darf, selbst bei einem besonders leichten Verschulden.

  4. Entscheidung über den Ausweisentzug: Es wurde festgestellt, dass die Führerflucht, die A.__ begangen hat, als schwere Widerhandlung gilt, und die Verfahrensvorschriften befolgt wurden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei schweren Widerhandlungen wie Führerflucht keine Möglichkeit besteht, von der Mindestdauer des Führerausweisentzugs abzuweichen.

Urteil:

Die Beschwerde wurde abgewiesen. A.__ muss die Gerichtskosten von 3.000 CHF tragen. Eine Parteientschädigung wurde nicht zugesprochen.

Das Urteil wurde am 3. Juni 2024 verkündet.