Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_581/2024 vom 9. August 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_581/2024 und 6B_583/2024 vom 9. August 2024:

Sachverhalt: A._ wurde am 11. September 2012 und korrigiert am 23. Februar 2015 vom Tribunal du III. arrondissement für den District Monthey zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Am 8. Juli 2024 wies der Präsident des Tribunals die am 1. Juli 2024 eingereichte Anfrage auf ein neues Urteil zurück. Am 18. Juni 2013 erklärte das Gericht den Rückzug eines gegen das Urteil eingelegten Appells. A._ erhob am 24. Juli 2024 Rekurs gegen die Entscheidung vom 23. Juli 2024 und am 25. Juli 2024 gegen die Entscheidung vom 18. Juni 2013.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Beide Rekurse sind miteinander verbunden und wurden zusammen behandelt. Der Revisionsantrag auf ein neues Urteil war relevant, da der Antragsteller nicht glaubhaft machen konnte, dass er über die Urteile vom 11. September 2012 und vom 23. Februar 2015 nicht rechtzeitig informiert wurde.

  1. Das Bundesgericht stellte fest, dass es nicht ausreichend informiert wurde, warum A.__ nicht an der Verhandlung am 11. September 2012 teilnahm, und dass es an der zuständigen kantonalen Behörde liegt, die Empfänglichkeit seines Antrags auf neues Urteil zu prüfen.

  2. In Bezug auf die Entscheidung über den Rückzug des Appells stellte das Gericht fest, dass der Rekurs, der mehr als zehn Jahre nach der Rückzugsentscheidung eingereicht wurde, möglicherweise die Frist gemäß Art. 100 al. 1 LTF nicht einhält. Dennoch war diese Frage nicht entscheidend für das Urteil.

Urteil: - Der Rekurs in der Sache 6B_581/2024 wurde gutgeheissen. Die kantonale Entscheidung vom 23. Juli 2024 wurde aufgehoben und der Fall wurde zurück an die kantonale Gerichtsbehörde überwiesen. - Der Rekurs in der Sache 6B_583/2024 wurde als unzulässig erklärt. A._ muss die damit verbundenen Kosten tragen, da die Erfolgsaussichten gering waren. - A._ wird eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Franken vom Kanton Wallis zugesprochen.

Im Ergebnis wird festgehalten, dass A.__ die Möglichkeit erhält, seinen Antrag auf ein neues Urteil zu verfolgen, während der Rückzug des früheren Appells nicht mehr angefochten werden kann.