Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1370/2023 vom 7. August 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1370/2023 vom 7. August 2024:

Sachverhalt: A._ wurde ursprünglich am 4. Mai 2022 vom Genfer Strafgericht wegen Bedrohung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, von denen 18 Monate auf Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Zudem wurde ihm die Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre auferlegt und eine Entschädigung von 15.000 Franken an die Klägerin B.B._ angeordnet.

Am 20. Oktober 2023 hob das Genfer Berufungsgericht die Verurteilung teilweise auf, sprach A.__ aber für Vergewaltigungen in der Zeit von Oktober bis Dezember 2015 schuldig und bestätigte die Strafe von 36 Monaten mit Ablauf von 24 Monaten auf Bewährung sowie die Ausweisung.

Kern der Konflikte: Die Beziehung zwischen den Parteien war von Konflikten und aggressivem Verhalten geprägt. A._ hat während ihrer Ehe, insbesondere nach einer Knieoperation von B.B._, mehrfach sexuelle Handlungen ohne deren Zustimmung vorgenommen. B.B.__ gab an, dass diese Übergriffe ab Oktober 2015 stattgefunden hätten und dass sie sich in einer vulnerablen Situation befand.

Rechtsfragen: A.__ erhob beim Bundesgericht Einspruch gegen das Urteil des Genfer Berufungsgerichts und argumentierte insbesondere, dass die Vorinstanz die Beweislage nicht korrekt gewürdigt habe und gegen die Unschuldsvermutung verstoßen worden sei.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Bedrohung: Das Gericht stellte fest, dass A._ bewusst drohte und dass seine Äußerungen an B.B._ so interpretiert werden konnten, dass sie Bedrohung ausdrücken, auch wenn A.__ dies abstreitet und auf seine mangelhafte Sprachbeherrschung verweist.

  1. Vergewaltigung: Das Gericht respektierte die Aussagen der Klägerin und die Tatsache, dass sie in einer Beziehung lebte, die stark belastend war. Die Feststellung mehrerer sexueller Übergriffe wurde als glaubwürdig erachtet, wobei die Umstände, die zu der verzögerten Anzeige führten, nachvollziehbar waren und die Argumentation des Angeklagten zurückgewiesen wurde.

  2. Unschuldsvermutung: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz nicht willkürlich handelte und die Beweise umfassend und realistisch bewertete. Der Angeklagte konnte keine substantielle Willkür nachweisen.

Urteil: Der Einspruch von A._ wurde abgewiesen, und die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt. A._ wurde weiterhin verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Anträge auf unentgeltliche Rechtspflege wurden ebenfalls abgelehnt.

Fazit: Das Urteil verdeutlicht die Ernsthaftigkeit von Bedrohungen und sexueller Gewalt sowie die Verantwortung der Justiz, die Aussagen der Opfer sorgfältig zu prüfen und in den Zusammenhang der komplexen Dynamik von missbräuchlichen Beziehungen zu stellen.