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Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 5. August 2024 (7B_420/2024) die Frage der Aufhebung von Siegeln auf einem Datenträger betreffend die Anwältin A.__ entschieden.
Sachverhalt:A._ wird von der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt in mehreren Strafverfahren wegen Betrugs und versuchtem Betrug verfolgt. Es wird ihr vorgeworfen, als Anwältin seit 2009 von ihren Mandanten Gelder unrechtmäßig erhalten oder einbehalten zu haben. Im Rahmen der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft diverse Beweismittel beschlagnahmt, einschließlich eines Datenträgers, der Informationen zur Kanzlei von A._ enthält. A.__ hat die Unterbringung der beschlagnahmten Dokumente unter Siegel beantragt, was durch das zuständige Gericht zunächst abgelehnt wurde.
Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin die Aufhebung der Siegel für bestimmte Daten, was das Gericht am 22. Februar 2024 genehmigte. Dagegen hat A.__ beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt, um eine erneute Entscheidung über die Aufhebung der Siegel zu erreichen.
Erwägungen des Bundesgerichts:Zulässigkeit des Rekurses: Das Bundesgericht prüfte seine Zuständigkeit und stellte fest, dass die Entscheidung über die Aufhebung der Siegel eine endgültige Entscheidung in einer Strafsache nicht darstellt und daher nur im Fall eines irreparablen Schadens anfechtbar ist. A.__ machte geltend, dass durch die Aufhebung der Siegel ihr Anwaltsgeheimnis verletzt würde.
Anwaltliches Geheimnis: Das Gericht erklärte, dass A._ nicht einfach pauschal auf das Anwaltsgeheimnis bestehen könne, sondern spezifische Beweise dafür vorlegen müsse, welche Dokumente unter das Schutzrecht fallen. Es stellte fest, dass A._ in der Pflicht war, konkret anzugeben, welche Dokumente vertrauliche Informationen enthalten, und dass sie dies unterlassen hatte.
Verhältnismäßigkeit: Das Gericht betonte, dass die Erhebung von Daten notwendig war, um den Vorwürfen gegen A.__ nachzugehen. Eine gelockerte Untersuchung sei im Hinblick auf die vorliegenden Betrugsvorwürfe nicht ausreichend gewesen.
Recht auf Gehör: A.__ machte geltend, dass ihre Rechte verletzt wurden, weil das Gericht entschieden hatte, ohne eine mündliche Anhörung zu führen. Das Gericht argumentierte jedoch, dass alle relevanten Aspekte bereits ausreichend behandelt wurden.
Entscheidung: Schließlich wurde der Rekurs von A.__ abgewiesen und die Kosten des Verfahrens ihr auferlegt.
Insgesamt kam das Bundesgericht zu dem Schluss, dass die Aufhebung der Siegel rechtmäßig und notwendig für die laufenden Ermittlungen war und dass die Rechte von A.__ nicht verletzt wurden.