Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_693/2023 vom 31. Juli 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_693/2023 vom 31. Juli 2024:

Sachverhalt: A._ erhob am 20. November 2023 gegen die Genehmigung des Amtschefs der Broye, die frühere Farm auf der Parzelle Nr. 48 in Gletterens abzureißen und drei Einfamilienhäuser zu bauen, Einspruch. Dieser wurde von der II. Verwaltungsgerichtshof des Kantons Freiburg am 28. November 2023 als unzulässig wegen verspäteter Einreichung erklärt. A._ reichte daraufhin am 23. Dezember 2023 beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Entscheidung sowie die Anerkennung seines ursprünglichen Einspruchs als zulässig.

Entscheidungsgründe: 1. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für einen Rekurs gegeben sind und A.__ ein schützenswertes Interesse hat. 2. Es wurde erörtert, dass der Rekurs wegen verspäteter Einreichung zurückgewiesen wurde, da die Entscheidungen des Präfekten am 17. November 2023 an die Mutter des Rekurrenten versendet wurden, die jedoch nicht befugt war, diese anzunehmen. 3. Die Frage war, ob die Zustellung an eine nicht bevollmächtigte Person die Frist für die Einreichung des Rekurses beeinflusst. 4. Das Gericht entschied, dass die Korrektheit der Zustellung nicht nachgewiesen wurde und der Rekurrent nicht in seinem Recht benachteiligt werden darf, wenn die Zustellung fehlerhaft war. 5. Deshalb wurde der Rekurs angenommen, die angefochtene Entscheidung annulliert und die Angelegenheit zur erneuten Prüfung zurück an das kantonale Gericht überwiesen.

Ergebnis: Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf und wies die Kosten der Gerichtskosten der unterlegenen Partei (B.__ SA) auf. Es wurden keine Kosten für den Rekurrenten festgelegt, da er sich ohne Anwalt vertrat.