Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_505/2023 vom 29. Juli 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_505/2023 Sachverhalt:

A._ SA (A._) hatte von 2006 bis Ende 2013 einen Mitarbeiter, C._, als "IT-Systemingenieur". Aufgrund wirtschaftlicher Gründe entschloss sich A._ im Jahr 2013, die IT-Infrastruktur auszulagern und kündigte C._. Ab dem 1. Januar 2014 bot C._ seine Dienstleistungen über seine neu gegründete Firma B._ Sàrl (B._) an. Zwischen A._ und B._ wurde ein Wartungsvertrag geschlossen, der verschiedene IT-Dienstleistungen vorsah. Im Laufe der Zusammenarbeit traten Spannungen auf, besonders nach der Ernennung von F._ als neuen Leiter der IT-Abteilung von A._.

Im Januar 2016 kündigte A._ den Vertrag mit B._ aufgrund angeblicher schwerwiegender Nachlässigkeiten, nachdem ein externes Audit negative Ergebnisse bezüglich der IT-Infrastruktur festgestellt hatte. B._ argumentierte, dass die Kündigung unrechtmäßig sei und forderte ausstehende Zahlungen sowie Schadensersatz, insgesamt 487.080 Franken. Der erste Instanz, das Tribunal de première instance, entschied zu Gunsten von B._.

Erwägungen des Bundesgerichts:
  1. Zulässigkeit des Rekurses: Das Bundesgericht entschied, dass der Rekurs von A.__ zulässig sei, da die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren.

  2. Vertragsverhältnis: Es wurde festgestellt, dass ein wirksamer Wartungsvertrag bestand. Die vorangegangenen Mahnungen, dass der Vertrag ungerechtfertigt gekündigt wurde, wurden nicht angefochten.

  3. Haftungsansprüche: A._ machte geltend, B._ habe seine vertraglichen Pflichten verletzt. Das Bundesgericht überprüfte die vorhergehende Beurteilung der kantonalen Instanz, urteilt jedoch, dass es keine ausreichenden Beweise für eine Vertragsverletzung gab.

  4. Schaden und Kausalität: Es wurde kein kausaler Zusammenhang zwischen den behaupteten Fehlern von B._ und den angeblichen Schäden von A._ nachgewiesen. Audits und ein insgesamt positives Feedback zu den Dienstleistungen von B._ während der Vertragslaufzeit sprachen gegen die Vorwürfe von C._.

  5. Höhe der Entschädigung: Schließlich bekräftigte das Gericht die vorläufig festgelegte Entschädigung für B._, weil A._ nicht nachweisen konnte, dass B.__ durch die Kündigung Einsparungen oder Gewinne erzielt hätte, die in die Entschädigung einfließen sollten.

Urteil:

Der Rekurs von A._ wurde abgewiesen, und A._ musste die Kosten des Verfahrens sowie eine Entschädigung an B._ übernehmen. Das Urteil stellte klar, dass alle Vorwürfe gegen B._ unbegründet waren und die gute Durchführung des Wartungsvertrages nicht ausreichend in Zweifel gezogen werden konnte.