Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Urteils 7B_76/2022 des Bundesgerichts
Sachverhalt: Am 22. Januar 2017 wurde A.A.__, ein in einer Institution für Menschen mit Behinderung lebender Mann, tot in seinem Zimmer aufgefunden. Verschiedene Mitarbeiter der Stiftung, in der er lebte, hatten ihn während des Tages in einem besorgniserregenden Zustand erlebt, ließen jedoch medizinische Unterstützung auf sich warten, bis es zu spät war. Eine Autopsie ergab, dass die genaue Todesursache unklar blieb, es jedoch Anzeichen für eine mögliche Asphyxie gab. Eine hohe Konzentration des Neuroleptikums Olanzapine wurde ebenfalls festgestellt, wobei diese jedoch nicht als létal (tödlich) eingestuft wurde. Der zuständige Staatsanwalt stellte die Ermittlungen im Jahr 2018 als "eingestellt" ein, was anschließend von der Kantonalen Beschwerdekammer aufgehoben wurde, die eine Expertise anforderte.
Im Folgenden wurden verschiedene Zeugen und Experten befragt, wobei schließlich die Staatsanwaltschaft im August 2021 erneut die Einstellung des Verfahrens wegen mangelnder Anklagepunkte beschloss. Diese Entscheidung wurde von den Angehörigen des Verstorbenen angefochten, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens forderten.
Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte die vorausgehenden Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit und kam zu dem Schluss, dass die Beschwerden der Angehörigen unbegründet waren. Insbesondere betonten die Richter, dass die Kammer der Vorinstanz bei der Bewertung der Beweise keinen Ermessensmissbrauch begangen hatte und dass es an den Beweisen mangelte, um eine Pflichtverletzung oder einen Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten der Mitarbeiter und dem Tod von A.A.__ festzustellen. Das Gericht stützte sich auf das Prinzip in dubio pro duriore, welches besagt, dass im Zweifel zugunsten der Verfahrensfortführung entschieden werden sollte, wenn Anklagepunkte ausreichen könnten.
Zusammenfassend wurde die Klage zurückgewiesen und die Einstellung des Verfahrens gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung bekräftigt. Die Lernenden könnten die Gerichtskosten auferlegt werden, während ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde.