Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_98/2023 vom 16. Juli 2024:
Sachverhalt: A._ (die Klägerin) erhob eine Strafanzeige gegen mehrere Personen wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses und Verstöße gegen das Bundesgesetz über den Datenschutz. Die Klage resultierte aus ihrem Verlust eines Arbeitsverhältnisses, das sie nach einer Medizinausbildung bei der Firma G._ angestrebt hatte. Sie hatte in der Bewerbung falsche Informationen über ihre gesundheitlichen Probleme angegeben, was zu einem Vertrauensverlust und letztlich zu ihrer Kündigung führte. A.__ beschuldigte den medizinischen Berater (Intimé 3), vertrauliche Informationen über ihre chronische Krankheit künstlich mitgeteilt zu haben, und warf anderen Angeklagten vor, diese Informationen unzulässig weitergegeben zu haben.
Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit des von der Klägerin eingelegten Strafrechtsmittels gegen die kantonale Entscheidung, die die Strafanzeige nicht weiterverfolgte. Es stellte fest, dass die Klägerin nicht ausreichend belegen konnte, dass die behaupteten Verletzungen ihrer Rechte zu realen, unmittelbar erlittenen Schäden führten. Darüber hinaus war die Klägerin bereits in einem parallelen zivilrechtlichen Verfahren in Bezug auf ihr Arbeitsverhältnis engagiert, was bedeutete, dass ihre zivilrechtlichen Ansprüche nicht gleichzeitig im Rahmen des Strafverfahrens geltend gemacht werden konnten.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Klägerin keine ausreichend substanzierte Argumentation vorlegte, um die Auswirkungen der behaupteten Straftaten auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche darzulegen. Daher war der Recours als unzulässig zu erklären.
Entscheidung: Der Recours wurde für unzulässig erklärt, und die Klägerin muss die gerichtlichen Kosten von 3.000 CHF tragen.