Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_746/2023 vom 30. Juli 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_746/2023 vom 30. Juli 2024:

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer A._ wurde vom Strafgericht des Arrondissements Sarine am 25. März 2021 der sexuellen Nötigung und sexueller Handlungen an einer Person, die nicht in der Lage war, ihren Willen zu bilden oder zu widersprechen, für schuldig befunden und zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten, davon 2 Jahre auf Bewährung, verurteilt. Er wurde jedoch in Bezug auf das Anklageelement der Entführung freigesprochen. Zudem wurden die zivilrechtlichen Ansprüche von B._ und C._ teilweise angenommen; insbesondere wurde A._ verpflichtet, B.__ eine Entschädigung von 48'600 CHF zu zahlen.

Die Berufung von A._ gegen dieses Urteil wurde am 7. November 2022 von der Strafappellationsgerichts des Kantons Freiburg abgelehnt. Die Gerichte hielten fest, dass A._ am 12. Januar 2017 B.__ in einem Büro über einen Hypnosevortrag manipuliert hatte, wodurch sie in einen Zustand der Somnolenz versetzt wurde, in dem sie sexuelle Übergriffe durch ihn erlebte, ohne angemessen darauf reagieren zu können.

Zusätzlich wurden weitere Vorfälle mit einer anderen betroffenen Person, C._ aus dem Jahr 2006, betrachtet, wo A._ sie während eines Praktikums körperlich und sexuell bedrängt hatte.

Rechtliche Erwägungen:

  1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass A.__ die erforderlichen rechtlichen Bedingungen erfüllt hatte, um gegen das Urteil Berufung einzulegen.

  2. Verletzung der Anklagemaxime: A._ bestreitet, dass die Anklage alle nötigen Fakten präzise darlegt. Das Gericht entschied jedoch, dass die Anklageformulierung den Anforderungen entspricht und A._ ausreichend informiert war, um seine Verteidigung wirksam vorzubereiten.

  3. Feststellung der Tatsachen: Das Bundesgericht wies darauf hin, dass es an die Tatsachen festgelegt war, die in der Vorinstanz festgestellt wurden, es konnte keine schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten oder erkennbaren Willkür feststellen.

  4. Bewertung der sexuellen Übergriffe: Die Handlungen von A._ an B._ und C.__ wurden als sexuelle Nötigung und sexuelle Handlungen an einer nicht fähigen Person gewertet, was die Urteile der Vorinstanz bestätigte. Das Gericht betonte, dass ein Zustand der Somnolenz für die Unfähigkeit zu widersetzen reicht.

  5. Zivilrechtliche Ansprüche: Die Ansprüche von B._ in Höhe von 48'600 CHF wurden nach eingehender Prüfung reduziert, da A._ schließlich zur Zahlung von 43'200 CHF verurteilt wurde.

Entscheid:

Das Bundesgericht hob die vorinstanzliche Entscheidung teilweise auf, indem es den zu zahlenden Betrag an B._ von 48'600 auf 43'200 CHF korrigierte. Die übrigen Aspekte des Urteils wurden bestätigt. Die Gerichtskosten wurden A._ auferlegt.