Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_1010/2022 vom 23. Juli 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_1010/2022 vom 23. Juli 2024

Fakten: Der Fall betrifft A._, der im Rahmen eines internationalen Verwaltungsbeihilfeverfahrens gegen die Entscheidung der schweizerischen Steuerverwaltung, Informationen über seine Bankkonten an die französischen Behörden weiterzugeben, vorgegangen ist. Die französische Steuerbehörde hatte am 28. März 2018 eine Anfrage zur administrativen Assistenz gestellt, die unter anderem Informationen zu Bankkonten von A._ für die Jahre 2010 bis 2017 betraf.

Die Steuerverwaltung stimmte am 16. Juli 2021 dieser Anfrage zu und reichte die gewünschten Informationen, einschließlich der Formulare A zur Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten, weiter. A.__ legte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein, die jedoch am 23. November 2022 abgewiesen wurde.

Rechtliche Erwägungen: Der Bundesgerichtshof prüfte, ob die Fragen des Verfahrens rechtlich von grundsätzlicher Bedeutung seien. A.__ argumentierte, die Formulare A seien nach einer gewissen Zeit ohne rechtliche Relevanz und die Datierung dieser Formulare müsse übermittelt werden, um die Relevanz der Informationen zu beurteilen. Das Bundesgericht entschied, dass die Formulare A, die Informationen über wirtschaftlich Berechtigte enthalten, weiterhin relevant sind, auch wenn sie vor der relevanten Zeitspanne erstellt wurden. Die relevanten Daten müssen jedoch vor der Übermittlung zensiert werden, um Informationen über vergangene Zeiträume, die nicht Gegenstand der Anfrage sind, nicht preiszugeben.

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die zensierten Daten über die Erstellungsdaten der Formulare A nicht relevant seien, da sie keine Informationen über die steuerlichen Verhältnisse für die beantragte Zeitspanne lieferten. Deshalb war der Antrag von A.__ auf Aufhebung der Entscheidung der Steuerverwaltung nicht gerechtfertigt.

Ergebnis: Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A.__ ab und auferlegte ihm die Gerichtskosten. Die Entscheidung ist somit rechtlich bindend, und die beantragten Informationen werden an die französischen Behörden weitergegeben.