Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_187/2023 vom 18. Juli 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_187/2023 vom 18. Juli 2024

Sachverhalt: Die B._ SA, ein Kunsthandelsunternehmen, importierte 2016 verschiedene archäologische Objekte, darunter eine wertvolle Antiquität, ohne diese ordnungsgemäß beim Zoll zu deklarieren. Die Schweizer Zollbehörden fanden bei einer Kontrolle nicht deklarierte Waren. In der Folge wurden neben der Firma auch der alleinige Geschäftsführer A._ in einer Untersuchung wegen möglicher illegaler Importe einbezogen. Eine falsche Behandlung der Zollformalitäten führte dazu, dass die Zollbehörden eine Nachforderung von Mehrwertsteuer in Höhe von 964'972.60 CHF sowie Zinsen in Höhe von 119'335 CHF für die Einfuhr von 21 archäologischen Objekten anordneten. Gegen diese Entscheidungen legten A._ sowie die B._ SA Beschwerde ein.

Entscheidungsfindung des Bundesgerichtes: Das Bundesgericht befasste sich hauptsächlich mit der Frage der Umsatzsteuerschuldnerstellung und der Einhaltung der Zollvorschriften für die Einfuhr der antiquitäten. Es bestätigte, dass die Voraussetzungen für das Regime der vorübergehenden Aufnahme nicht erfüllt waren, insbesondere da das betreffende Objekt nicht ordnungsgemäß deklariert und die Zollformalitäten nicht korrekt eingehalten worden waren. In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass die recourierenden Parteien nicht nachweisen konnten, dass die Antiquität rechtmäßig in den Besitz der Gesellschaft übergegangen war.

Die Richter wiesen die Argumentation der beiden Beschwerdeführer zurück, sie hätten alle besagten Formalitäten eingehalten und plädierten daraufhin auf eine unrechtmäßige Behandlung der Dokumente. Das Bundesgericht stellte fest, dass A.__ als Verwaltungsrat aufgrund seiner Kontrolle über die Gesellschaft auch als Mitverantwortlicher für die Zollschuld gilt.

Rechtliche Erwägungen: - Das Bundesgericht stellte fest, dass das Rechtsmittel zulässig war, da es sich um eine Angelegenheit des öffentlichen Rechts handelte. - Die Tarifierung des Objekts nahm der Zoll anhand der dort deklarierten Werte vor, und das Bundesgericht hielt diese Entscheidung für rechtlich korrekt. - Die vertraglichen und formalen Fehler der Zollabwicklung führten zur ordnungsgemäßen Feststellung der Schulden durch die Zollbehörde.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der A._ und B._ SA ab und verurteilte die Beschwerdeführer zur Zahlung der Gerichtskosten.

Insgesamt bestätigte das Urteil die rechtlichen Rahmenbedingungen über die Einfuhr und Besteuerung von Antiquitäten sowie die Sorgfaltspflichten der betreffenden Akteure in derartigen Zollangelegenheiten.