Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_2/2024 vom 26. Juli 2024

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Zusammenfassung des Sachverhalts und der Erwägungen des Bundesgerichtsurteils (6B_2/2024) Sachverhalt:

A._, ein kosovarischer Staatsbürger, wurde vom Genfer Polizeigericht am 17. Mai 2023 wegen Pornografie, illegalem Aufenthalt und Arbeit ohne Erlaubnis verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie eine Geldbuße von 2'880 Franken. Zudem wurde seine Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre und ein lebenslanges Verbot, mit minderjährigen Personen zu arbeiten, angeordnet. A._ legte gegen diese Entscheidung am 19. Oktober 2023 Beschwerde ein; das Berufungsgericht hob die Geldbuße und das Verbot auf, bestätigte jedoch die Ausweisung.

Die Klage basierte auf einem Hinweis des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), wonach A._ eine pornografische Videodatei in einer Chatgruppe geteilt hatte. A._ gab zu, die Datei auf seinem Telefon gespeichert zu haben und hatte keine Vorstrafen.

Erwägungen:

A.__ reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte, seine Ausweisung aufzuheben. Er argumentierte, die Ausweisung würde gegen seine rechtlichen Schutzansprüche verstoßen, insbesondere im Hinblick auf Artikel 66a des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB). Dieses regelt die automatische Ausweisung von Ausländern bei bestimmten schweren Vergehen, darunter Pornografie, unabhängig von der Schwere der Strafe.

Das Bundesgericht stellte fest, dass A._ die Voraussetzungen für einen Ausnahmefall gemäß Artikel 66a Absatz 2 StGB nicht erfüllte. Die erste Bedingung, dass die Ausweisung ihn in eine besorgniserregende persönliche Situation bringen würde, wurde verneint, da A._ erst seit 2018 in der Schweiz lebte, keine dauerhaften familiären Bindungen hier hatte, und seine Mutter ebenfalls neu in der Schweiz war.

Das Bundesgericht betonte, dass das Aufenthaltsrecht und das Recht auf Privatsphäre im Rahmen der gesellschaftlichen Integration betrachtet werden müssen. Da A.__ keine signifikanten sozialen oder familiären Bindungen in der Schweiz hatte und die Verlegung in sein Heimatland Kosovo keine ernsten Konsequenzen für ihn haben würde, wurde die Ausweisung als rechtmäßig erachtet.

Das Gericht wies die Beschwerde von A.__ ab und stellte fest, dass die Ausweisung den gesetzlichen Bestimmungen entsprach. Er muss die Gerichtskosten tragen.

Fazit:

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der unteren Instanzen und hielt die Ausweisung von A.__ für rechtmäßig, da die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen und keine besonderen persönlichen Umstände anerkannt wurden, die gegen die Ausweisung sprechen würden.