Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_309/2023 vom 9. Juli 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_309/2023

Sachverhalt:

C._ ist die Eigentümerin eines Grundstücks in Orselina und erhielt 2020 vom Gemeinderat eine Baubewilligung für den Bau eines Einfamilienhauses. A._ und B._, die Miteigentümer eines benachbarten Grundstücks sind, hatten gegen dieses Projekt Einsprüche eingelegt, die jedoch abgelehnt wurden. Der Regierungsrat des Kantons Tessin bestätigte die Entscheidung des Gemeinderats. Im Mai 2023 wies das kantonale Verwaltungsgericht die Beschwerde der Miteigentümer gegen die Regierungsentscheidung zurück, woraufhin A._ und B.__ beim Bundesgericht Beschwerde erhoben.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit der Beschwerde: Die Beschwerde ist grundsätzlich zulässig, da sie sich gegen eine letztinstanzliche Entscheidung im Baurecht richtet und die Beschwerdeführer ein rechtlich geschütztes Interesse an deren Anfechtung haben.

  2. Recht auf Anhörung: Die Beschwerdeführer argumentierten, dass das kantonale Gericht ihnen nicht das Recht auf eine ausreichende Anhörung eingeräumt habe, indem es ein neues rechtliches Argument einführte. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die rechtlichen Grundlagen, auf die sich die kantonale Instanz stützte, für die Beschwerdeführer nicht überraschend waren, da sie im Verlauf der Verfahren bereits auf diese Argumente hingewiesen hatten.

  3. Bundesrechtliche Anwendung: Die Beschwerdeführer behaupteten, dass die kantonale Instanz den Bundesrecht vorbehaltlich einer Genehmigung nicht korrekt angewendet habe, indem sie die zwei umstrittenen Parkplätze als „einfache Bodenanpassungen“ und nicht als „Bauten“ klassifizierte. Das Bundesgericht befand, dass die Argumentation der Beschwerdeführer nicht ausreichend belegte, dass diese Einstufung gegen das Bundesrecht verstößt. Insbesondere wurden die relevanten kantonalen Normen als präziserweise auf das Bundesrecht angewandt beurteilt.

  4. Abstandsregelung: Die Argumente der Beschwerdeführer bezüglich der Einhaltung der Abstandsregeln zu den Nachbargrundstücken wurden nicht ausreichend untermauert. Sie konnten nicht darlegen, dass die kantonale Instanz in ihren Urteilen einen fehlerhaften oder rechtswidrigen Ansatz verfolgte.

  5. Fehlende neue Beweise: Das Bundesgericht wies darauf hin, dass neue Beweise, die nach dem angefochtenen Urteil eingebracht wurden, nicht berücksichtigt werden konnten.

  6. Schlussfolgerung: Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Miteigentümer ab. Die Kosten wurden den Beschwerdeführern auferlegt, da sie in der Sache unterlegen waren.

Das Urteil wurde am 9. Juli 2024 gefällt und behandelt wesentliche Aspekte des Baurechts und der Verfahren im Zusammenhang mit Baubewilligungen.