Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_113/2024 vom 16. Juli 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_113/2024 vom 16. Juli 2024:

Sachverhalt: A._ Sàrl wurde am 29. März 2018 eine superprovisionale Hypothek über 702.000 CHF zuzüglich Zinsen auf mehreren Grundstücken der Gebrüder C.B. und B.B. eingetragen. Im Laufe des Verfahrens bestätigte das zuständige Gericht die Hypothek und stellte die Mehrheit der Prozesskosten den Bruder und Schwester zu, die die Grundstücke besaßen. Das Kantonale Gericht des Wallis reduzierte jedoch am 16. Januar 2024 den zuerkannten Betrag auf 94.454,15 CHF, da es feststellte, dass A._ Sàrl nicht nachweisen konnte, welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt worden waren.

Erwägungen: 1. Das Bundesgericht betrachtete den Rekurs als zulässig, da alle formalen und materiellen Voraussetzungen erfüllt waren. 2. Die Rekurrentin warf dem kantonalen Gericht vor, die Beweise für die ausgeführten Arbeiten nicht ausreichend gewürdigt zu haben. Sie argumentierte, dass die vorgelegten Belege, darunter Rechnungen und Aussagen von Subunternehmern, den Nachweis erbrachten. 3. Das Bundesgericht stellte fest, dass es den Tatsachenfeststellungen des kantonalen Gerichts nur dann widersprechen könne, wenn diese offensichtlich ungenau oder rechtswidrig waren. 4. Das Kantonale Gericht habe zu Recht Einschränkungen vorgenommen, da die Rekurrentin nicht konkret nachweisen konnte, welche Leistungen bis zur Vertragsauflösung erbracht wurden. Die vage Argumentation und der Verweis auf nicht zulässige Beweise wurden vom Bundesgericht nicht akzeptiert.

Schlussfolgerung: Der Rekurs wurde abgelehnt. A.__ Sàrl wurde zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt, da sie im Verfahren unterlegen war.