Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_405/2023 vom 9. Juli 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_405/2023 vom 9. Juli 2024

Sachverhalt B._ war vom 1. April 2021 bis zum 24. März 2022 als selbstständige Gastronomin in der Osteria C._ tätig und hatte eine Krankenversicherung bei A._ SA abgeschlossen. Am 26. März 2022 stellte sie aufgrund gesundheitlicher Probleme (Ileo und anschließende Tumordiagnose) ihre Arbeit ein und beantragte krankheitsbedingte Taggelder. Bis August 2022 erhielt sie insgesamt 12.887 Franken an Taggeldern, woraufhin A._ SA die Zahlungen einstellte, da sie der Ansicht war, dass B.__ ihre Tätigkeit bereits am 24. März 2022 beendet hatte, was zum Verlust des Versicherungsschutzes geführt habe.

B._ reichte Klage ein und verlangte von A._ SA die Zahlung ausstehenden Taggeldes, welches das Kantonsgericht Ticino am 26. Juni 2023 zu ihren Gunsten entschied. Das Gericht stellte fest, dass der Versicherungsvertrag am 26. März 2022 noch gültig war und die Versicherungspflicht bis zu ihrem tatsächlichen Arbeitsunfähigkeitsdatum bestand.

Erwägungen des Bundesgerichts Die A._ SA erhob am 29. August 2023 Beschwerde beim Bundesgericht mit der Behauptung, dass B._ kein Anrecht auf eine Zahlung über den 24. März 2022 hinaus hätte. Das Bundesgericht prüfte den Fall und stellte fest, dass die frühere Instanz die Beweise und Fakten korrekt bewertet hatte. Insbesondere hatte die Versicherung nicht nachweisen können, dass B._ tatsächlich am 24. März 2022 ihre Tätigkeit eingestellt hatte. Das Gericht wies darauf hin, dass die Erklärung von B._ über die Beendigung ihrer Tätigkeit im Formular vom 11. Juli 2022 im Kontext ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit verstanden werden müsse, und dass ihre Arbeitsunfähigkeit erst am 26. März 2022 als medizinisch zertifiziert galt.

Das Bundesgericht entschied, dass B._ das Versicherungsverhältnis nicht vor ihrer medizinisch nachgewiesenen Inaktivität beendet hatte und bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts. Auf diese Weise wies das Gericht den Antrag von A._ SA ab und verurteilte sie zur Zahlung der geschuldeten Taggelder sowie zur Übernahme der Prozesskosten.