Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_124/2024 vom 2. Juli 2024

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Sachverhalt und Erwägungen des Urteils 1C_124/2024 des Bundesgerichts

Sachverhalt: A._ und B._ erhoben Einwände gegen ein Straßenbauprojekt des Gemeinde Cadempino. Trotz positiver Rückmeldung des Departements für Territorium genehmigte das Gemeindeamt das Projekt am 25. Oktober 2022 und wies die Einwände zurück. Der Staatsrat des Kantons Tessin entschied jedoch am 22. November 2023, dass das Projekt abgelehnt werden sollte. Das Gemeindeamt versuchte nun, gegen diese Entscheidung mit einem Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht vorzugehen, wurde jedoch am 19. Januar 2024 aufgrund mangelnder Prozessfähigkeit als nicht berechtigt zurückgewiesen. Das Gemeindeamt und das Municipio von Cadempino legten daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte sodann die Zulässigkeit und die Prozessfähigkeit der Beschwerdeführer, insbesondere die Frage der aktiven Legitimation. Es stellte fest, dass der Beschwerdeführer Municipio nicht berechtigt war, im eigenen Namen zu klagen, da es nur das Exekutivorgan der Gemeinde ist und nicht als als eigenständiger Rechtsträger agiert. Das Gericht wies darauf hin, dass das Fehlen einer explizierten und ausreichend motivierten Stellungnahme gegen die nicht-monokratische Entscheidung auf Seiten der Vorinstanz die Entscheidung als unzulässig und formalistisch ansehe.

Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die vorhergehende Instanz, obwohl sie auf formalistischer Basis entschied, dann nicht dem Prinzip des fairen Verfahrens und des Zugangs zur Justiz entsprochen habe. Das Tribunal entschied, dass der Beschluss der Vorinstanz daher aufzuheben sei, und die Sache zur erneuten Prüfung an das Murizio zurückzuweisen sei, damit die aktiven Legitimationen im konkreten Fall geklärt werden könnten.

Entscheidung: Das Bundesgericht hob die Entscheidung der würdigenden Instanz auf und wies die Sache zurück zur neuen Beurteilung. Es wurden keine Gerichtskosten auferlegt, da die beteiligten Parteien nicht für die fehlerhafte Entscheidung verantwortlich gemacht werden konnten.