Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_453/2023 vom 23. Mai 2023

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Das Bundesgerichtsurteil 5A_453/2023 vom 1. Juli 2024 befasst sich mit der Frage der Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils und der damit verbundenen Ansprüche der ehemaligen Ehefrau A._ gegen ihren Ex-Mann B._. Die Parteien hatten 2004 in Moskau geheiratet und zwei Kinder. Nach der Trennung im Jahr 2015 einigten sie sich zunächst über die Vermögensaufteilung und die Unterhaltszahlungen für die Kinder. 2016 wurde ein Scheidungsverfahren in Moskau eingeleitet, und ein entsprechendes Urteil wurde am 22. Dezember 2016 gefällt, welches die Ehe endgültig schloss und die verfügbaren Vermögensconditio-nen festlegte.

Im Jahr 2017 und erneut 2019 forderte A.__ vor dem genferischen Gericht eine Änderung des Scheidungsurteils bezüglich der Vermögensaufteilung und meldete, dass eine Vereinbarung aufgrund von Zwang unterzeichnet wurde. Ihre Klage wurde jedoch als unzulässig erklärt, da die Frage der Vermögensaufteilung im russischen Scheidungsurteil bereits entschieden worden sei und sie es versäumt hatte, rechtzeitig gegen das Urteil zu appellieren.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Genfer Gerichte für die Vermögensaufteilung zuständig waren, jedoch berechtigt waren, die Klage abzuweisen, weil A.__ nicht alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausgeschöpft hatte. Die Argumentation, dass sie durch das zuständige Gericht in Russland die Anerkennung ihrer Ansprüche verloren hatte, wurde als rechtmäßig erachtet. Schließlich wurde das Verfahren wegen des fehlenden Vorliegens einer Lücke im Scheidungsurteil als unzulässig erklärt.

Das Bundesgericht entschied, die Klage abzuweisen und die Gerichtskosten der recourierenden Partei A.__ aufzuerlegen.