Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_524/2023 vom 29. August 2023

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 4A_524/2023 vom 1. Juli 2024

Sachverhalt: Die Eheleute A.A. und B.A. nahmen 2007 einen Hypothekenkredit von 9.000.000 CHF bei der Banque D._ SA auf, um bestehende Schulden sowie Renovierungsarbeiten an ihrer Immobilie zu refinanzieren. 2010 fusionierte diese Bank mit der C._ SA. Während der Finanzkrise 2008 lagen die Investitionen der Kunden in Schwierigkeiten, was zu einem hohen Verlust führte. Trotz mehrerer Abhebungen für persönliche Zwecke und umfassenden Dokumentationen der Bankformationen klagten die Eheleute 2016 gegen die Bank auf Schuldbefreiung und Schadensersatz aufgrund von Fehlberatungen in Höhe von mindestens 5.326.409 CHF.

Ein Erstgericht entschied, dass die Kläger der Bank noch 8.918.378,45 CHF schulden, während das Berufungsgericht die Zinsforderungen bestätigte. Das Bundesgericht prüfte die vorgebrachten Rechtsmittel der Kläger gegen diese Entscheidung.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Einlassung des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Klage fristgerecht und von der unterliegenden Partei erhoben wurde. Somit war der Rechtsweg zulässig.

  1. Begründungspflicht und Rügepflicht: Die Kläger mussten darlegen, wie die vorherige Entscheidung rechtlich unrichtig sei. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Kläger diese Pflicht nicht erfüllt hatten, da sie die wesentlichen rechtlichen Aspekte und deren vermeintlichen Missachtungen durch das Berufungsgericht nicht hinreichend diskutiert hatten.

  2. Würdigung der Beweise: Das Erstgericht und das Berufungsgericht hinterfragten die angeführten Schadenssummen und führten eine angemessene Prüfung der Banktätigkeiten durch. Insbesondere wurde festgestellt, dass viele Verluste auf persönliche Abhebungen der Kläger und die Auswirkungen der Finanzkrise zurückzuführen waren.

  3. Recht auf Gehör: Die Kläger behaupteten, ihr Recht auf Gehör sei verletzt worden, da das Berufungsgericht ihre Argumente nicht ausreichend berücksichtigt habe. Das Bundesgericht wies dies zurück und stellte fest, dass das Berufungsgericht den entscheidenden Fragen ausreichend nachgegangen sei.

  4. Kostenerstattung: Die Kläger wurden mit den Gerichtskosten belastet sowie zur Zahlung von Entschädigungen an die Bank für die Auseinandersetzung über die aufschiebende Wirkung verurteilt.

Resultat: Der Antrag der Kläger auf Schuldbefreiung und Schadensersatz wurde abgelehnt. Die Kläger müssen die Gerichtskosten tragen und eine Entschädigung an die Bank zahlen.