Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_474/2023 vom 25. Juni 2024

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_474/2023 vom 25. Juni 2024:

Sachverhalt: A._ ist seit 2014 in der Gemeinde U._ beschäftigt, gemeldet als Wochenaufenthalter in V._ seit August 2018. Zuvor war er in W._ tätig. Seine Schriften sind im Kanton Luzern hinterlegt, wo seine Familie lebt. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern entschied, dass sein steuerrechtlicher Wohnsitz ab 2020 in V._ liegt. A._ widersprach dieser Entscheidung und hatte damit in verschiedenen Instanzen keinen Erfolg. Er reichte daraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde ein, um das Urteil des Verwaltungsgerichts zu kippen.

Erwägungen: 1. Zulässigkeit der Beschwerde: Der Bundesgerichtshof erachtete die Eingabe als fristgerecht und formgerecht. Das Verfahren befasste sich mit einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts, die das Bundesgericht grundsätzlich anzuwenden hat.

  1. Bestimmung des Wohnsitzes: Der Wohnsitz wird entscheidend durch die Gesamtheit der objektiven, erkennbaren Tatsachen bestimmt, nicht durch den inneren Willen des Steuerpflichtigen. Dabei sind insbesondere der Lebensmittelpunkt, die Dauer der Aufenthalte und die Beziehung zu den Wohnorten ausschlaggebend. Das Bundesgericht überprüft die Tatsachenermittlungen der Vorinstanz nur auf offensichtliche Unrichtigkeit.

  2. Würdigungen der Vorinstanz: Das Verwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass A._ seinen steuerrechtlichen Wohnsitz in V._ hatte. Er konnte nicht ausreichend nachweisen, dass er enge familiäre und gesellschaftliche Beziehungen zu seinem ursprünglichen Wohnstandort in Luzern hatte oder dort regelmäßig überwachte. Seine Rückkehr zur Familie war in der Steuerperiode 2020 nicht sehr häufig, was gegen einen Lebensmittelpunkt in Luzern sprach.

  3. Beweiswürdigung: A._ konnte die Beweiswürdigung der Vorinstanz nicht entkräften. Das Gericht stellte fest, dass seine Urlaubs- und Wochenendaufenthalte in Luzern nicht ausreichten, um eine strengere Bindung an den Wohnort zu beweisen. Die Vorinstanz betonte die Indizien, die für einen Wohnsitz in V._ sprachen.

  4. Entscheidung des Bundesgerichts: Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts, dass A._ seinen Wohnsitz in V._ hatte. Die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt.

Schlussfolgerung: A._ bleibt unter steuerrechtlichem Wohnsitz in V._, und das Urteil des Verwaltungsgerichts wird von der höchsten Instanz bestätigt.