Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_777/2023 vom 19. Juni 2024

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Das Urteil des Bundesgerichts (5A_777/2023) behandelt einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren zwischen A._ und B._, der im Kanton Genf stattfand. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

Sachverhalt: - A._ und B._ heirateten 2001 und haben zwei Kinder. Im Juni 2018 verließ B._ das gemeinsame Zuhause. 2020 beantragte sie die Scheidung. - Im ersten Urteil des Tribunals vom 15. Juni 2022 wurden der Scheidungsantrag angenommen, die gemeinsame elterliche Sorge geregelt und die Unterhaltsverpflichtungen festgelegt. A._ wurde unter anderem verpflichtet, für den Unterhalt der Kinder zu zahlen, jedoch zunächst von dieser Verpflichtung entbunden, bis er seine Miteigentumsanteile an einer Immobilie verkauft hat. - B._ legte gegen bestimmte Teile des Urteils Berufung ein, worauf das Genfer Gericht am 29. August 2023 die vorhergehenden Entscheide revidierte und A._ eine hypothetische Einkommensverpflichtung unterstellte.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rekurses: Der Rekurs wurde fristgerecht eingelegt. A.__ machte geltend, dass das Genfer Gericht bei der Festsetzung des hypothetischen Einkommens und der Unterhaltsverpflichtungen gegen das Gesetz verstoßen habe.

  1. Einkommenshypothese: Das Gericht stellte fest, dass A.__ zwar nachweisen konnte, dass er in der Vergangenheit beruflich tätig war, jedoch nicht ausreichend nachweist, dass er ernsthafte Anstrengungen unternommen hatte, um eine Vollzeitstelle zu finden. Die Tabellen, die er über seine Stellensuchen vorlegte, waren nicht ausreichend, um seinen Fleiß glaubhaft zu machen, da sie keine ordnungsgemäßen Nachweise beinhalteten.

  2. Einfluss des Ehelebens: Der Rekurrent argumentierte, dass das Eheleben einen wesentlichen Einfluss auf seine Lebenssituation hatte. Das Gericht wies dies jedoch zurück, da A.__ während der Ehe aktiv nach Arbeit gesucht hatte und es keine klare Vereinbarung gab, dass er seine Berufstätigkeit zugunsten der Familie aufgeben sollte.

  3. Entscheidung: Das Bundesgericht wies den Rekurs ab. Es kam zu dem Schluss, dass die Argumente des Rekurrenten unbegründet waren. Das Gericht befand auch, dass A.__ die Kosten des Verfahrens zu tragen habe, da sein Rekurs von vornherein zum Scheitern verurteilt war.

Ergebnis des Urteils: - Der Rekurs wurde abgewiesen. - A._ muss die Gerichtsgebühren und eine Entschädigung an B._ bezahlen.

Insgesamt bestätigt das Urteil die Entscheidung des kantonalen Gerichts und hält an den im vorhergehenden Urteil getroffenen Festlegungen fest.