Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_84/2023 vom 6. Mai 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 1C_84/2023 vom 6. Mai 2024 Sachverhalt:

Im Zentrum des Verfahrens steht der neue Gestaltungsplan für die Geuenseestrasse in Sursee, der die bebauten Grundstücke Nr. 90 und Nr. 1968 betrifft. Die Wohnbaugenossenschaft I._ plante die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 22 Wohnungen, wobei ein bestehendes Chalet erhalten bleiben soll. Der bestehende Gestaltungsplan wurde durch den Stadtrat Sursee aufgehoben und der neue Gestaltungsplan unter bestimmten Auflagen genehmigt. Diverse Anwohner, darunter A.A._ und andere, erhoben Einspruch gegen den neuen Plan und zogen die Angelegenheit bis vor Bundesgericht.

Erwägungen:
  1. Zulässigkeit der Beschwerde: Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerdeführenden, als angrenzende Grundstückseigentümer und Mieter des betroffenen Chalets, zur Beschwerde legitimiert sind. Da keine Ausnahmegründe vorliegen, wird auf die Beschwerde eingetreten.

  2. Prüfung der Verletzung von Bundesrecht: Die Beschwerdeführenden rügen, dass die Vorinstanz fälschlicherweise angenommen habe, die Höhe der Neubauten entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Bundesgericht stellt fest, dass die Vorinstanz und der Stadtrat unterschiedliche Ansätze zur Berechnung der maximalen Gesamthöhe hatten, wobei die Anwendung des kantonalen Rechts diese Abweichungen rechtfertigt. Das Ergebnis des Entscheids sei nicht willkürlich.

  3. Fehlende ergänzende Vorschriften: Die Beschwerdeführenden kritisieren weiter das Fehlen erforderlicher Vorschriften im Anhang 6 des Bau- und Zonenreglements, was aus ihrer Sicht rechtswidrig sei. Das Bundesgericht stellt jedoch fest, dass die Grundnutzungsordnung in Rechtskraft erwachsen ist und lediglich akzessorische Überprüfungen in Ausnahmefällen zulässig sind, was hier nicht nachgewiesen wurde.

  4. Berücksichtigung des ISOS: Hinsichtlich der Schutzinteressen des Bundesinventars schützenswerter Ortsbilder (ISOS) wird ausgeführt, dass diese bei der Planung zu berücksichtigen sind. Das Gericht bestätigt, dass die Stadt Sursee die Interessen des ISOS in der Interessenabwägung ausreichend beachtet hat und die geplante Überbauung nicht unverhältnismäßig ist.

  5. Entscheid: Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Die Beschwerdeführenden tragen die Kosten des Verfahrens und müssen die Beschwerdegegnerin entschädigen.

Fazit:

Das Bundesgericht bestätigt die Genehmigung des neuen Gestaltungsplans durch den Stadtrat Sursee, da dieser die gesetzlichen Vorgaben einhält und die Interessen der Anwohner sowie die Anforderungen des ISOS ausreichend berücksichtigt wurden. Die Beschwerdeführenden haben in den meisten Punkten nicht ausreichend darlegen können, dass die vorinstanzliche Entscheidung rechtswidrig ist.